Protokoll vom 28.1.2011

Protokoll LAG Soziales, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik–28.01.2011, 17.00 bis 20.00 Uhr im Landtag Düsseldorf Raum E3 Z04

Protokoll: Karen Haltaufderheide

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Formalia:Andrea als Gastgeberin begrüßt. Das Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt. Punkt 2 und 3 der Tagesordnung werden getauscht.
  2. SGB II Grundsicherungsleistungen: Sachstand aus dem Vermittlungsausschuss / Verhandlungspositionen von Regierung und Opposition – Markus Kurth: Markus schildert den bisherigen Verlauf der Verhandlungen. Aus unserer Sicht ist die Art der Neuberechnung verfassungswidrig. Im Vermittlungsausschuss wurden drei Arbeitsgruppen gebildet: 1. Bildung und Teilhabe, 2. Mindestlohn, 3. Regelsätze. Markus ist in der dritten Gruppe. Für Grüne steht die Regelsatzproblematik im Mittelpunkt, schon allein wegen der Frage der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an eine Neuregelung. Die SPD legt einen Schwerpunkt auf den Mindestlohn (in der Zeitarbeit). Bewegung gibt es bisher nur bei Bildung und Teilhabe. Es soll jetzt auch Schulsozialarbeit dazukommen (ist noch zu wenig),die Durchführung des Paketes soll bei den Kommunen liegen. Unklar ist, ob es dazu eine Verfassungsänderung geben soll oder Bundesauftragsverwaltung. In den beiden anderen Bereichen bewegt sich nichts. Ein Scheitern ist nicht auszuschließen.Bei der Anrechnung der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche ist eine Einigung in Sicht. Eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft lehnen wir ab. Andrea Asch ergänzt aus Landessicht: Die SPD NRW hat den Fokus auf Bildung und Teilhabe und Mindestlohn. Wir haben aus NRW die Möglichkeit der Enthaltung. Die LAG fasst den folgenden Beschluss (Einstimmig bei 2 Enthaltungen :

„Die LAG- Arbeit und Soziales NRW fordert die LT – Fraktion auf, dafür Sorge zu tragen, einem Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Bundesrat nur dann zuzustimmen, wenn die Vorgaben den BVG für die Neuberechnung der SGB II Regelsätze vollständig umgesetzt werden.

Weiterhin muss die Höhe der Regelsätze und der einmaligen und besonderen Bedarfe auf Basis des untersten Quintils (20 %) – bei Herausrechnung der „Aufstocker“ und der „verdeckten Armen“ – der Einkommen berechnet werden. Auf die Nicht-Berücksichtigung einzelner Ausgabenpositionen soll weitgehend verzichtet werden.

Im Ergebnis müssen die Regelsätze substantiell erhöht werden.“

  1. Sachstand Arbeitsmarktförderung – Manfred Haag: Manfreds Folien wurden bereits verschickt. Zur Diskussion:

– Entgegen dem allgemeinen Eindruck, dass es wegen der anspringenden Konjunktur weniger Arbeitslose gebe, weist Manfred darauf hin, dass es im SGB II keine Entwicklung gibt. In dieser Situation hat die Bundesregierung erhebliche Einschnitte im Eingliederungstitel vorgenommen. Selbst wohlhabende Städte haben keine Ausgleichsmöglichkeit. Verwaltung und Eingliederungstitel bleiben deckungsfähig (Verhältnis 45/55). Bei einer fortschreitenden Konzentration auf Bemühungen im SGB III werden die Chancen für SGB II – BezieherInnen noch schlechter.

– Werkstattjahr, Beruf und Schule: Die CDU hat einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Das Ministerium prüft. Wenn es eine Vorlage gibt, sollte die LAG dies zum Thema einer gemeinsamen Sitzung mit Schule und evtl. Jugend machen.

– Um BerufsrückkehrerInnen kümmert sich das MGEPA

– Sozialer Arbeitsmarkt: Martina und Brigitte Pothmer haben ein Papier gemacht. SPD und Grüne wollen im Frühjahr einen Workshop organisieren. Es soll eine Bundesratsinitiative geben. Die LAG greift das Thema auf, wenn es eine Vorlage gibt.

– Statistiken Arbeitsmarkt: Es wird darauf hingewiesen, dass Statistiken zur Langzeitarbeitslosigkeit eine fragwürdige Aussagekraft besitzen. Bei kurzer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit wird neu gezählt.

– Kompetenzzentren Frau und Beruf: fällt nicht unter Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung, ist der Bereich Frau und Wirtschaft. Dies Könnte ein gemeinsames Thema mit der LAG Frauen sein. Notwendig wären viel mehr Hinführung zur Arbeitsfähigkeit und Jobs mit kürzeren Arbeitszeiten. Außerdem bedarf es dringend einer Förderung auch für BerufsrückkehrerInnen ohne Leistungsansprüche

  1. Neuregelung der Sicherungsverwahrung – Marlis Bredehorst:

Marlis erläutert die Rechtslage: Nach 2002 erlassene rechtliche Regelungen (Sicherungsverwahrung nach Haftende verfügt) wurden vom europäischen Menschengerichtshof gekippt. Inzwischen gibt es eine neue gesetzliche Grundlage. Ab jetzt kann Sicherungsverwahrung nur mit dem Urteil oder einem darin ausgesprochenen Vorbehalt verhängt werden. Problematisch sind die Fälle zwischen 2002 und der Neuregelung. Rechtsstaatlich ist der Freiheitsentzug nicht zu rechtfertigen. Als Problemlösung erscheint das Therapieunterbringungsgesetz, wobei zu vermuten ist, dass es auch dagegen Klagen beim EUGMR geben wird. TäterInnen, die nicht psychisch krank, aber psychisch gestört sind und nach dem EUGMR-Urteil entlassen werden mussten und gefährlich sind, können zur Therapie untergebracht werden. Berechtigte Stellen beantragen, Zivilgerichte entscheiden. Die Zuständigkeit ist beim Gesundheitsministerium angelegt, das nun die Errichtung einer entsprechenden Anstalt organisiert. In NRW gibt es 16 Täter, die frei sind, für sechs kommt das Gesetz in Frage, bis 2019 wird es ca. 50 – 60 Fälle geben. Eine JVA in Oberhausen wird hergerichtet. Marlis weist darauf hin, dass es viel größere Probleme bei Massregelvollzug gibt. Dort fehlen 600 Plätze.

  1. Sonstiges
    • Neuer Termin: 8.4., 17 Uhr LGS. Weitere Terminmöglichkeiten werden mit den Abgeordneten abgeklärt und mitgeteilt. .

 

 

 

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