Protokoll vom 29.10.2010

Protokoll LAG Soziales, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und

Gemeinsame Sitzung der LAGen Soziales und Verbraucherschutz

am 29.10.2010 in Düsseldorf

Protokoll Karen Haltaufderheide

  1. Die Tagesordnung: wird ergänzt um den TOP Methoden der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV. Das Protokoll der letzten Sitzung wird nachgereicht.
  2. Aktuelles aus dem Land :
  • Am 18.11. findet im Landtag eine Fachtagung zur Neuberechnung der Hartz IV – Regelsätze statt. Infos bei Andrea Asch Anmeldung bis zum 12.11. Anfang Dezember wird es zu den neuen Regelsätzen auch einen Antrag geben. Martina schickt ihn rum, sobald er vorliegt.
  • Voraussichtlich am 24.11. findet im Landtag ein Grüner Ratschlag zur Zukunft der Arbeitslosenzentren statt. Weiter Infos über Martina Maaßen-Pyritz. Sie schickt auch einen Entwurf, wie die Förderung in Zukunft organisiert werden soll: Voraussichtlich gibt es eine Förderung über ESF/Land mit 20 % Eigenmitteln. Es wird auf die alte Förderstruktur aufgesetzt. Manfred gibt zu bedenken, dass am 24.11. vor Ort die Entscheidungen bereits getroffen sein müssen. Er schlägt vor, beim Grünen Ratschlag auch die Eingliederungshilfen als TOP vorzusehen.
  • Heute war im Landtag Debatte und Abstimmung zu den Kommunalfinanzen. Dies war eine Sondersitzung zum Aktionsbündnis der Kommunen. Die CDU trägt den gemeinsamen Antrag mit bis auf einen Punkt. Der Antrag ist auf der Homepage der Landtagsfraktion zu finden.
  • Das geplante System der Bildungsgutscheine stellt die Argen vor große Probleme.
  • Die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichtshofes zum Verteilung der Wohngeldersparnis ist noch unklar. Die Rückzahlung der Kommunen wird voraussichtlich auf acht Jahre gestreckt. Am 27.10 gab es dazu eine Anhörung.
  • Zur Zukunft eines landesweiten Sozialtickets fragt Martina Arndt und schickt die Infos rum.
  1. Berechnungsmethoden der Regelsätze für Hartz IV: Reinhard Loos erläutert an verschiedenen Beispielen, wie durch Vermischung von Methoden und Fakten ein gewünschtes Ergebnis hergestellt wurde. Reinhards Folien werden mit dem Protokoll verschickt. Konsequenz muss sein, den Protest zu verstärken. Außerdem wird als Anlage ein Diskussionspapier von Irene Becker verschickt, dass Reinhard uns zur Verfügung gestellt hat.
  2. Verschiedenes:
  • Nächste Sitzung der LAG Soziales, gemeinsam mit der LAG Frauen und der LAG Altenpolitik: 27.11.,13 Uhr (Die Verschiebung von 14 auf 13 Uhr muss noch mal mit der LAG Frauen geklärt werden.), voraussichtlich Landesgeschäftsstelle Düsseldorf zum Thema Wohnungslosigkeit. Harald stellt Infos zum Landesprogramm gegen Wohnungslosigkeit zusammen.

 

II.: Gemeinsame Sitzung der LAGen Soziales, Verbraucherschutz und Gesundheit

 

  1. Schuldnerberatung: Frank Lackmann-Kemmler, Fachreferent Schuldnerberatung und Insolvenzberatung bei der Verbraucherzentrale NRW informiert. Franks Folien werden dem Protokoll beigefügt. Konsequenzen:
  • Die Schuldnerberatung muss besser finanziert werden. Wartezeiten von 1 ½ Jahren sind untragbar.
  • Alle Bestrebungen, die Beratung kostenpflichtig zu machen, müssen abgelehnt werden.
  • Die Finanzkompetenz Jugendlicher muss gestärkt werden.
  • Die Banken müssen ebenso wie bereits die Sparkassen zur Finanzierung der Schuldnerberatung herangezogen werden (Forderung grünes Wahlprogramm).
  1. Selbsthilfe-Förderung:
  • Die Förderung richtet sich nach der Zahl der Versicherten. Sie beträgt 0,55 € pro Versichertem. Diese Summe wird aufgeteilt auf Land und kommunale Ebene, dort jeweils noch einmal in pauschale und projektbezogene Förderung. Aus diesem System ergeben sich unterschiedlich hohe Fördersummen für örtliche Selbsthilfegruppen je nach Zahl der Versicherten im Kreis. Dies wird unterschiedlich bewertet.
  • Problematisch ist der Missbrauch der Selbsthilfe-Förderung. Bekannt sind Selbsthilfegruppen, die zur Klientelbeschaffung von Kliniken dienen und solche, die durch massive Unterstützung der Pharma-Industrie zu Arzneimitteltest und -werbung missbraucht werden. Initiativen gegen den Missbrauch gehen vor allem von den Organisationen der Selbsthilfegruppen aus. Es gibt Selbstverpflichtungen, bestimmte Spenden nicht anzunehmen. Es wird auch die Forderung erhoben, die Selbsthilfegruppen als gemeinnützige Organisationen zur Offenlegung ihrer Finanzen zu verpflichten.
  • Soziale Selbsthilfegruppen werden nicht über Krankenkassen gefördert und sind auf kommunale Förderung angewiesen.
  1. Gutachter versus Sozialgerichtsbarkeit: Christian zeigt die Problematik auf. Schwierigkeiten entstehen vor allem dadurch, dass
  • Gutachter nicht unabhängig sind
  • die Qualifikation der Gutachter fragwürdig ist.

Dementsprechend müssen Forderungen in diese Richtung gehen. Gutachten müssen leitliniengerecht erstellt werden.

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