Wohnraum für alle – Beschluss der LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik vom 18.8.2023

Eckpunkte für einen landesweiten Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit

Wir wollen in einer Welt leben ohne Obdachlosigkeit und in NRW fangen wir damit an! Mit einem landesweiten Aktionsplan, der die Rahmenbedingungen, die notwendige Finanzierung und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert und die Schnittstellen zwischen und zu den Kommunen, zu den Landschaftsverbänden, zu Bundesregierung und EU klar benennt. Denn nur ein aufeinander abgestimmtes Handeln kann zum Erfolg führen. In diesem Papier setzen wir dabei den Fokus auf Obdachlose, weil diese besonders prekär leben und kaum eine politische Lobby haben1, was die Politik aber nicht davon befreit, alle Formen von Wohnungslosigkeit zu überwinden. Dabei stehen wir auch vor dem Problem, dass die Datenlage zum Thema unbefriedigend ist, der Wohnstatus bei sozialwissenschaftlichen Studien oft unberücksichtigt bleibt und viele Betroffene nicht erfasst werden, weil sie die bestehenden Hilfsstrukturen nicht nutzen2.

Wir GRÜNE sehen Gesundheitsversorgung sowie bezahlbares und barrierefreies Wohnen als universelle Menschenrechte3 an und legen all unserem politischen Handeln die Wahrung der Menschenwürde zugrunde. Deshalb können wir nicht anders, als das bestehende Hilfesystem grundsätzlich zu hinterfragen und müssen an vielen Stellen neue Wege gehen. Wir wollen ein System, das allen Betroffenen ein dauerhaftes würdevolles Wohnen garantiert. Ein System, das Hilfe nicht von der Herkunft, der Drogenfreiheit und dem polizeilichen Führungszeugnis abhängig macht. Ein System, dass die Menschen abholt, wie sie sind und wo sie sind, statt bürokratische Hürden aufzubauen. Ein System, dass die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt, statt Betroffene in scheinbar perfekt ausgedachte Schablonen zu pressen. Ein System das im Dialog mit den Betroffenen (weiter)entwickelt wird, statt über ihre Köpfe hinweg und ihr Expert*innenwissen in eigener Sache nutzt.

Um Obdachlosigkeit zu überwinden brauchen wir an vielen Stellen veränderte Rechtsgrundlagen, neue und deutlich mehr Fördermittel, das dafür realistischerweise nötige Fachpersonal, eine bessere Vernetzung der Ebenen und landesweite Mindeststandards. Dabei setzen wir auf Kooperation statt Zwang.

Wer Obdachlosigkeit überwinden will, darf keine neue Obdachlosigkeit zulassen, egal ob aufgrund von Armut oder fehlender Anschlussunterbringung nach Psychiatrie-, Gefängnis- und Krankenhausaufenthalt. Zudem brauchen wir schnellere Hilfsangebote, die alle erreichen und frühzeitigere und weitgehendere Interventionsmöglichkeiten für die Kommunen.

Wenn wir Wohnen wirklich als Menschenrecht sehen, müssen wir schneller und kreativer beim Organisieren des dafür nötigen bezahlbaren Wohnraums werden. Wir müssen anerkennen, dass manche Obdachlose auch niederschwelligere Wohnformen bevorzugen und benötigen. Und wir setzen mit einer flächendeckenden Umsetzung von Housing First auf ein weltweit erprobtes Konzept, das Wohnraum als Schlüssel zur Bewältigung anderer Probleme sieht.

Wir brauchen ein wirklich menschenwürdiges Unterstützungs- und Hilfesystem, das vielfältiger ist, besondere Bedarfe abdeckt und Angebote macht, die bei den Betroffenen auf Akzeptanz stoßen. Ein Hilfesystem, das Obdachlose stärker an die Hand nimmt, ohne sie zu bevormunden. Und das für mehr Sicherheit sorgt, physische und sprachliche Barrieren abbaut und dabei den Selbsthilfegedanken stärkt.

Obdachlosigkeit ist vor allem auch eine tiefe Wunde in unserem Gesundheitssystem, das von Obdachlosigkeit Betroffene durch rechtliche, psycho-soziale und organisatorische Barrieren ausgrenzt und diskriminiert, das keine nachhaltige Behandlung zulässt und chronisch und schwer Suchtkranke im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße sterben lässt. Hierfür müssen wir passgenaue Angebote schaffen, in den Köpfen der Menschen ansetzen und den Wechsel von einer bestrafenden zu einer behandelnden Drogenpolitik fortsetzen.

Strukturelle Fragen

Ein Problem nachhaltig zu lösen, erfordert belastbare Zahlen und Fakten: Deshalb gilt es, das Phänomen der strukturellen Untererfassung von Obdach- und Wohnungslosen methodisch und rechtssystematisch anzugehen.

Die Fachleute sind sich zudem einig: Ohne eine praktikable Regelung für Geflüchtete und vor allem auch osteuropäische Arbeitsmigrant*innen, werden wir Obdachlosigkeit nicht überwinden können. Denn Letztere machen einen großen Teil aller Obdachlosen aus und werden systembedingt von den meisten Angeboten nicht erreicht. Das macht auch deutlich, dass eine Behandlung nach Gefahrenabwehrrecht keine ausreichende und keine menschenwürdige Rechtsgrundlage ist.

Insofern klingt der Ruf nach humanitären und unbürokratischen Lösungen zwar gut und ist verständlich, lässt aber die aus Sicht der Kommunen mangelnde Finanzierung sowie die rechtliche Grauzone, in der sich Verwaltungsangestellte und Sozialarbeitende oft bewegen, außer Acht.

Dass EU, Bundes- und Landesregierung einen höheren Anteil der Kosten übernehmen müssen, steht außer Frage. Ein erster Schritt hierzu war der Stärkungspakt für NRW. Doch selbst wenn wir es schaffen, die Kommunen auskömmlich zu finanzieren, z.B. durch Anzapfen von Fördertöpfen, so steht uns immer noch der Fachkräftemangel im Weg, der auch in der Sozialarbeit herrscht. Hier bietet sich geradezu an, osteuropäische Fachkräfte anzuwerben, die hier auf die passende Zielgruppe stoßen und ohne Sprachbarrieren arbeiten könnten.

Wer Obdachlosen helfen will, sollte dabei nicht auf Zwang setzen und über ihre Köpfe hinweg nach Lösungen suchen, sondern mit ihnen auf Augenhöhe reden. Doch hierfür müssen wir sie empowern, damit der bei anderen gesellschaftlichen Gruppen übliche Selbsthilfegedanke stärker zum Tragen kommt.

Um diese strukturellen Fragen anzugehen, planen und fordern wir:

  • systematische Änderungen und Ergänzungen beim Wohnungslosenbericht der Bundesregierung
  • den Bundesgesetzgeber auf, die aus GroKo-Zeiten stammende Blockade der auch sozialrechtlichen Freizügigkeit für Menschen aus anderen EU-Staaten zu überdenken4
  • eine Ausweitung von Förderprogrammen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Rumänien, Bulgarien und Polen, um den Auswanderungsdruck zu senken5
  • einen Ausgleichsfonds aus EU-Mitteln, der Länder mit hoher Netto-Immigration stützt
  • einen alternativen Finanzierungsweg für Kommunen, die auf freiwilliger Basis humanitäre Hilfen und dauerhafte Unterbringungen bieten, in Kooperation von Bund, Land und EU
  • stärkere Integrationsbemühungen und leichterer Zugang zu Sprachkursen mit Unterstützung der Jobcenter und unter Nutzung von EhAP-Plus-Fördermitteln6 der EU
  • eine Beratungsstelle im MAGS, um Kommunen bei der Beantragung von Fördergeldern zur Seite zu stehen
  • eine Stärkung und Ausweitung der sozialen Arbeit in der Obdachlosenhilfe durch mehr Personaleinsatz
  • Sozialarbeitende aus Osteuropa gezielt anzuwerben
  • den Ausbau der Fremdsprachen kompetenz im Sozialarbeitsstudium
  • Einführung eines auf Obdachlosen-Streetwork spezialisierten Studiengangs an mindestens zwei NRW-Fachhochschulen und eine stärkere Berücksichtigung in allen Sozialarbeitsstudiengängen
  • ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten
  • ein neues Wohnungslosenhilfegesetz mit dem wir das Gefahrenabwehrrecht ergänzen, für eine menschenwürdige Behandlung und mehr Rechtssicherheit für Verwaltungsangestellte sorgen wollen
  • landesweite Mindeststandards7für Einrichtungen des Obdachlosenhilfe
  • Änderungen u.a. im § 678 SGB XII, mit dem Ziel, innovative Projekte in die Regelfinanzierung zu überführen
  • eine Online-Plattform9 zur stärkeren Vernetzung der Kommunen mit Orientierungshilfen anhand von Best Practices-Beispielen, wie dem Wichernhaus in Dortmund
  • eine Gleichzeitigkeit von Verbesserungen in allen Kommunen anzustreben, um „Stadthopping“ der Szene zu verhindern
  • eine Aufnahme von Wohnungs- und Obdachlosen als benachteiligte Gruppe im künftigen Landes-Antidiskriminierungsgesetz10
  • ein weitestgehendes Verbot von obdachlosenfeindlicher (defensiver) Architektur, durch Anpassung der Landesbauordnung oder Änderung des Straßen- und Wegerechts
  • Aufklärung zu Obdachlosigkeit an Schulen und mit Stadtführungen
  • eine breit angelegte Imagekampagne unter Einbeziehung Betroffener, die gängigen Klischeevorstellungen entgegenwirkt

Prävention

Wer Obdachlosigkeit überwinden will, darf keine neue Obdachlosigkeit erzeugen oder dulden. Dafür müssen wir einen stärkeren Blick auf die Strukturen sowie die vielfältigen Ursachen für die Entstehung von Obdachlosigkeit werfen, nicht zuletzt auf die Armut in unserem Land. Dass davon auch Kinder und Jugendliche immer häufiger betroffen sind, ist unerträglich.

Ob eskalierender Streit in der Familie, eine plötzlich unbenutzbare Wohnung oder psychische Probleme – an Gründen für Obdachlosigkeit mangelt es nicht. Dafür aber oft am Verständnis der Gesellschaft, die aufgrund geringen Informationsstandes Vorurteile entwickelt und zu einseitigen Schuldzuweisungen neigt. Dass viele ihre Post nicht öffnen oder sich – wie insbesondere viele ältere Menschen – so sehr schämen, dass sie viel zu spät Hilfe anfordern, geht dabei in der öffentlichen Diskussion unter. Deshalb gilt es, den Zeitpunkt für eine mögliche Intervention so weit wie möglich nach vorne zu verlagern.

Insofern ist Obdachlosigkeit auch ein Symptom unseres insgesamt versagenden Sozial- und Gesundheitssystems, das Menschen in Notsituationen nicht schnell genug, nicht individuell genug, nicht umfassend genug hilft und dabei stärker an die Hand nehmen müsste, statt bürokratische Hürden aufzubauen. Vor diesem Hintergrund darf auch der oftmals wichtige und von uns Grünen geforderte Datenschutz nicht im Wege stehen, wenn wir das legitime staatliche Ziel der Vermeidung von Obdachlosigkeit konkret umsetzen.

Bei der Prävention von Obdachlosigkeit ist der Blick zudem auf das Phänomen versteckter Obdachlosigkeit zu lenken. Die im Volksmund als „Sofahopper“ bezeichneten, oft sehr jungen und überproportional weiblichen Menschen ohne eigene Wohnung, leben oft prekär, sind der Gefahr von Ausnutzungsverhältnissen ausgeliefert und können deshalb schnell ungewollt auf der Straße landen.

Für all das haben wir einen Plan und fordern:

  • eine starke Berücksichtigung des Themas Wohnungslosigkeit bei zukünftigen Armutskonferenzen des Landes11
  • einen landesweiten Aktionsplan zur Armutsbekämpfung
  • die Übernahme von Mietschulden auf Darlehensbasis durch alle Kommunen und ein Sonderprogramm der NRW-Bank zu dessen Refinanzierung auch für finanzschwache Städte und Gemeinden
  • auch die Unterstützung bei den Kosten für Rechtsbeistand bei Kündigungsschutz- und Räumungsklagen wie bereits u.a. in Solingen praktiziert, ggf. in Kooperation mit Mietervereinen
  • eine automatische Information der Kommune bei Einreichung jedweder Räumungsklage auch für Nicht-Anspruchsberechtigte von Sozialleistungen nach SGB II und XII
  • eine bundesrechtliche Informationspflicht für Vermieter vor (!) einer Kündigung bzw. Räumungsklage, unter bestmöglicher Beachtung von Datenschutzerwägungen12
  • die persönliche Ansprache von Menschen, denen Wohnungsverlust droht, durch Aufsuchen vor Ort12
  • eine erweiterte Rechtsgrundlage, um Zwangsräumungen zu verhindern, statt auf das Wohlwollen von Vermietenden angewiesen zu sein
  • eine landesweite 24-Stunden-Notfallnummer bei drohendem Wohnraumverlust
  • stärkere Nutzung der Möglichkeit der Wiedereinweisung in die gekündigte Wohnung13 durch die Kommunen
  • verbindliche Wohnungsfachstellen für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW mit Unterstützung des Landes und ggf. wie in Köln in Kooperation mit Jobcentern14
  • striktere Regeln für Eigenbedarfskündigungen, insbesondere in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt
  • schnelle und ausreichende Hilfe bei plötzlicher Unbenutzbarkeit der Wohnung, z.B. durch Brand oder Wasserschaden
  • eine Verbesserung der Hilfs- und Beratungsangebote bei Missbrauch, Gewalt und anderen Problemen im häuslichen Bereich, inklusive einer Erweiterung und besseren Verzahnung von Frauenhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen sowie spezialisierten Präventionsangeboten15
  • ein standardisiertes Entlassmanagement aus dem Strafvollzug, der Psychiatrie und Krankenhäusern, das Kommunen eine rechtzeitige Handhabe gibt, Obdachlosigkeit zu vermeiden
  • mehr Sensibilität und stärkere Vorsorge bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen
  • konsequente Anwendung der Inobhutnahme nach SGB VIII bei Flucht oder Rauswurf aus dem Elternhaus, unter Vermeidung altersmäßig gemischter Sammelunterkünfte sowie die Erweiterung von Angeboten der Jugendhilfe für Careleaver16 auf 28 Jahre und das Anrecht auf Verlängerung stationärer Maßnahmen im SGB VIII
  • eine liberalere Auslegung des Wohnsitzzwangs im Elternhaus für unter 25-Jährige gemäß §22, Absatz 5 im SGB II und möglichst Einzelunterbringung bei Notlagen15
  • die weitgehende Ersetzung von Ersatzfreiheitsstrafen durch ein System der Abgeltung durch gemeinnützige Arbeit, damit arme Menschen ihre Wohnung behalten können
  • eine Entkriminalisierung von Bagatelldelikten wie Schwarzfahren oder Cannabiskonsum, um Freiheitsstrafen und Wohnraumverlust zu verhindern

Wohnraum

Wohnungslosigkeit lässt sich nur beenden, indem wir den Betroffenen Wohnungen geben. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist jedoch die größte Hürde, denn wir sind weit von ausreichend bezahlbaren Wohnraum in NRW entfernt, insbesondere in unseren Ballungszentren. Zudem gibt es unterschiedliche Bedürfnisse: Allein in einer abschließbaren Wohnung zu leben ist nicht für jede*n die beste Lösung. Doch ohne Wohnraum scheitert meist auch die Lösung anderer Probleme, wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Drogenentzug oder gesundheitliche Genesung. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben Obdachlose zudem keinerlei Chancen und sind ständiger Diskriminierung ausgesetzt. Auch die Gebühren für eine städtische Unterbringung schrecken viele ab. Und die geballte Unterbringung in sozialen Brennpunkt-Stadtteilen steht einer Integration und gesellschaftlichen Akzeptanz entgegen.

Ein weiteres Problem: Aktuell kann nicht so viel gebaut werden wie politisch gewollt, da es an Fachkräften mangelt, Baustoffe knapp sind und die jüngsten Zinserhöhungen viele Finanzierungspläne in Frage stellen. Um zu mehr Wohnraum zu kommen ist deshalb ein umfassender Blick auf den Wohnungsmarkt zu werfen.

Dafür haben wir einen Plan und fordern:

  • eine soziale Wohnungsbauoffensive für NRW mit attraktiverer Förderung, beschleunigten Verfahren, seriellem Bauen, einem Fokus auf Micro-Appartements und bevorzugter Grundstücksvergabe an gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaften17
  • die Verankerung des Ziels „Wohnraum schaffen für Wohnungslose“ in der kommunalen Stadtplanung, mit festen Mindestquoten in Bebauungsplänen
  • die stärkere Bekämpfung von Leerständen durch entsprechende Rechtsanpassungen und konsequente Rechtsdurchsetzung, sowie erleichterte Umwandlungen von ungenutzten Büroflächen
  • die Förderung Sozialer Wohnraumagenturen auf lokaler Ebene wie in Darmstadt oder Münster, die sich auf die dauerhafte Unterbringung von Obdachlosen und Wohnungssuchenden mit Betreuungsbedarf fokussieren und dabei Vermietenden im freien Wohnungsmarkt eine sichere und praktikable Gesamtlösung bieten18
  • einen Runden Tisch mit Wohnungsgesellschaften und Immobilieneigentümerverbänden
  • eine Vergabe öffentlich geförderten Wohnraums ohne SCHUFA-Abfrage durch städtische Wohnungsgesellschaften
  • den flächendeckenden und großzügig vom Land bezuschussten Ausbau von Housing First-Projekten, mit optionaler sozialarbeiterischer Betreuung und weitgehend ohne Hürden vor der Wohnungsvergabe19
  • eine verbindliche Nutzung von Besetzung- & Benennungsrechten20 bei bezugsfertigen öffentlich-geförderten Wohnungen zu mind. 10% für obdachlose Menschen, insbesondere für Housing First
  • eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, Sozialwohnungen auch für Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus21nutzen zu können, die unterhalb der Einkommensgrenzen gemäß § 13 WFNG22 NRW liegen, sofern eine Notlage vorliegt
  • die Beratung von Kommunen bei der Erstellung rechtssicherer städtebaulicher Verträge mit Investoren, im Hinblick auf sozialen Wohnungsbau, dessen möglichst dezentrale Ausgestaltung sowie das Garantieren von Belegungsrechten
  • eine bedarfsgerechte Attraktivierung des Landeszuschusses für die Verlängerung und den Aufkauf von Belegungsrechten im Wohnungsbestand durch NRW-Kommunen, mit einer Mindestquote von 50 % für Obdachlose und andere akut prekär lebende Menschen23
  • eine Bundesratsinitiative zur weiteren einfachgesetzlichen Ausgestaltung von Artikel 15 Grundgesetz, zwecks stärkerer sozialer Verpflichtung von Immobilienbesitzer*innen24
  • eine barrierefreie Ausgestaltung der zielgruppenspezifischen Angebote, da viele Betroffene gesundheitlich beeinträchtigt und mobilitätseingeschränkt sind
  • mehr flexible und bedarfsgerechte Angebote: Neben gemeinschaftlichen Wohnformen können das auch Tiny Houses, Bauwägen und Zelte für jene sein, denen die Umgewöhnung vom Leben auf der Platte schwer fällt25
  • eine intensive Betreuung selbstverwalteter Obdachlosen-Wohnprojekte, damit diese eine Chance auf Erfolg haben
  • niedrigere Gebühren für Wohn- und Unterbringungsangebote, die Betroffene nicht in die Überschuldung treiben, entsprechend der Vorgaben der Landschaftsverbände26 und ohne Opt-out- Möglichkeit für die Kommunen

Hilfesystem

Doch nicht alle Betroffenen können oder wollen sofort eigenständig wohnen und nutzen deshalb die vorhandenen Hilfs- und Beratungsangebote für Notsituationen. Hier arbeiten jeden Tag tausende engagierte Fachkräfte, um mit meist zu wenig Personal und Geld möglichst viel für wohnungslose Menschen zu erreichen. Auch den Tafeln und anderen ehrenamtlichen Initiativen zur humanitären Versorgung Obdachloser und anderer Bedürftiger ist für ihren Einsatz zu danken. Ebenso den Foodsharing-Aktivist*innen, die Bedürftigen mit Kochmöglichkeit auch eine bedarfsgerechte Auswahl ihrer Lebensmittel ermöglichen.

Aber nicht alles was glänzt, ist auch Gold: Viele Obdachlose leben lieber auf der Platte, weil es an Sicherheit und Sauberkeit, respektvoller Behandlung, Privatsphäre und Menschenwürde mangelt. Oder weil ihre individuelle Lebenssituation besondere Bedarfe erzeugt, z.B. für Obdachlose mit Hund, Frauen und Familien, LGBTQ*, Geflüchtete, Jugendliche, Ältere und Menschen mit Behinderung, für die das System mancherorts noch nicht vielfältig genug ist. Andere bleiben fern wegen Schamgefühl, Stigmatisierung und Sprachbarrieren, weswegen vor allem die aufsuchende Sozialarbeit so wichtig ist. Und nicht alle in deutschen Amtsstuben entstandenen Angebote sind auch bedarfsgerecht, weil die Betroffenen zuvor nicht gefragt wurden, was sie wirklich brauchen.

Das jetzige Hilfesystem mit Notschlafstellen wurde ursprünglich als kurzfristige Überbrückung bis zur Vermittlung in regulären Wohnraum konzipiert. Von dieser Idee haben wir uns weit entfernt. Das muss sich ändern! Denn Menschen jeden Morgen wieder auf die Straße zu setzen ist menschenunwürdig und sorgt für eine wiederholte Traumatisierung.

Um das System entsprechend umzubauen haben wir einen Plan und fordern:

  • bessere Erreichbarkeit von zuständigen Stellen und eine landesweite 24-Stunden-Notfallnummer
  • neu zu definierende, höhere landesweite Mindeststandards für Einrichtungen der Obdachlosenhilfe, insbesondere im Hinblick auf Grundwohnfläche und Privatsphäre7 27
  • einen bedarfsgerechten Ausbau von Streetwork-Stellen
  • dass wir Betroffene lotsenartigan die Handnehmen, wie schon jetzt in so genannten „Kümmerer“- Projekten, die wir ausweiten wollen28
  • eine schrittweise Sanierung bestehender Notschlafstellen und deren Umwidmung in permanente Unterbringungen oder Sozialwohnungen29, mit Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch das Land NRW
  • ab 2028 einen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem abschließbaren Einzelzimmer oder in einer Lösung mit vergleichbarer Privatsphäre, z.B. in Jugendherbergen. Für direkte Familienangehörige kann es abweichende Regeln geben.
  • dass jeder und jedem Hilfebedürftigen in Notschlafstellen nach spätestens drei Monaten eine dauerhafte menschenwürdige Unterbringung angeboten wird
  • in den verbleibenden Notschlafstellen auch mehr Tagesaufenthalte einzurichten und individuellere Vorsprechzeiten anzubieten
  • die konsequente Einhaltung von Mindeststandards zu Sicherheit und Sauberkeit, auch in Gemeinschaftsbereichen
  • mehr Schutz vor sexueller Gewalt durch standardmäßige Geschlechtertrennung, außer für Paare und Familien29
  • das Überbrücken von Sprachbarrieren durch ausreichend entsprechend geschultes Personal, Sprachkurse, Informationsangebote in verschiedenen Sprachen und leichter Sprache, und perspektivisch auch durch technische Lösungen
  • deutlich mehr Barrierefreiheit, u.a. durch Aufzüge, Hausnotrufe/Notrufsysteme, Abstell- und Lademöglichkeiten für Behindertenfahrzeuge, behindertengerechte Notausgänge und Fluchtwege sowie barrierefreie Brandschutz- und Evakuierungskonzepte
  • gesonderte altersgerechte Angebote für Jugendliche und Senior*innen
  • bedarfsgerechte Angebote für in Notsituationen geratene Frauen und ihre Kinder, um sexuelle Ausnutzung zu verhindern
  • eine kultur- und diskriminierungssensible Unterbringung für LGBTIQ* und Geflüchtete30
  • die Möglichkeit zur Unterbringung eines Haustiers im eigenen Zimmer
  • die Ermöglichung sozialer Teilhabe durch zuverlässigen Postempfang und Internetzugang
  • dezentralere Hilfs- und Wohnangebote, nicht nur in den Innenstädten, durch entsprechende Planungsrichtlinien und Ausweisung in Bebauungsplänen31
  • Ausweitung von Alltags- und Wohntrainingsangeboten, ohne Zwang zur Arbeitsaufnahme
  • Schaffung von Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsame Kochmöglichkeiten und Aktivitäten
  • sehr niedrigschwellige Arbeitsangebote mit Tagespraktika und Mini-Jobs
  • niedrigschwellige und bezahlbare Unterbringungsangebote(siehe Kapitel „Wohnen“)
  • die Förderung lokaler Modellprojekte auf Selbsthilfebasis
  • eine finanzielle Unterstützung für Tafeln und ähnliche Projekte32 auf ehrenamtlicher Basis zur humanitären Versorgung Obdachloser, da aktuell die Spendenbereitschaft für solche Angebote leidet und krisenbedingte Mehrkosten entstehen
  • realistischere Anforderungen an die Alkoholnutzung, um die Mehrheit der Betroffenen nicht auszuschließen
  • hausinterne Schlichtungsmechanismen für Konflikte zwischen Bewohner*innen aufgrund von Armutskonkurrenz
  • Verständliche, multilinguale Hausordnungen in leichterSprache, die vor allem eine Schutzfunktion für andere erfüllen
  • dauerhafte Unterbringung (z.B. in Zimmer oder Wohnung) nach einer Probezeit mit festem Mietvertrag, um für Betroffene Rechtssicherheit zu schaffen
  • verbindliche Alternativ-Angebote für schwer suchtkranke (Alkohol und Drogen) sowie gewaltbereite Obdachlose
  • eine permanente Evaluation aller Maßnahmen auf Nutzung und Akzeptanz
  • ein angst- und repressionsfrei nutzbares Beschwerdemanagement, z.B. mit einer verwaltungsunabhängigen Ombudsstelle wie für Geflüchtete in Hennef33
  • regelmäßige Tage der Offenen Tür und Kurzpraktika zum Reinschnuppern, um einen guten Kontakt zur Nachbarschaft zu pflegen

Gesundheit

Armut macht krank und Krankheit macht arm, das gilt ganz besonders für obdachlose Menschen. Die Lebenserwartung von Menschen auf der Straße liegt etwa dreißig Jahre niedriger als von Menschen mit festem Wohnsitz34. Kein Wunder angesichts der Alltagsgefahren: Feuchtigkeit und Extremtemperaturen ausgesetzt, mit eingeschränkten und mehr als jede*r andere den Risiken des Straßenverkehrs ausgesetzt, ebenso politisch motivierten Angriffen und durch Armutskonkurrenz erzeugten Raubversuchen. Obdachlose sind zudem oft nicht krankenversichert oder haben aufgrund von Beitragsrückständen eingeschränkten Versicherungsschutz, was einem nachhaltigen Behandlungserfolg im Wege steht. Für einige stellt schon das Einlösen eines Rezeptes eine Überforderung dar.

Obdachlosigkeit ist deshalb vor allem auch eine Herausforderung für unser Gesundheitssystem. Denn ihre Hilf- und Aussichtslosigkeit führt bei obdachlosen Menschen zu Wut und psychischen Problemen, wenn sie diese nicht schon vorher hatten. Eine ganz besondere Bedeutung kommt dabei der Gemeindepsychiatrie zu, da bei vielen Obdachlosen eine entsprechende Erkrankung diagnostiziert wird. Den Teufelskreis dieser Drehtür-Patient*innen müssen wir dringend durchbrechen.

Wer auf der Straße lebt, erlebt Leid am laufenden Band. Für viele hilft da nur Sucht als Bewältigungsstrategie, um den eigenen Frust zu betäuben. Manch eine*r landet durch Alkohol- und Drogenabhängigkeit auf der Straße, bei den meisten ist es umgekehrt. Doch Sucht ist eine Krankheit und kein Verbrechen. Deshalb führt die Kriminalisierung von Drogenkonsum lediglich zu überfüllten Gefängnissen und dauerhaft gescheiterten Existenzen. Die Bekämpfung von Obdachlosigkeit ist somit auch ein wichtiger Beitrag zur Entlastung unserer Justiz und unseres Gesundheitssystems. Die Behandlung von chronischen Erkrankungen, psychischen Problemen und Drogenabhängigkeit braucht Zeit, flexible und realistische Ziele, das Einvernehmen der Betroffenen und getrennte, darauf abgestimmte Hilfsangebote.

Dafür haben wir einen Plan und fordern:

  • die Überführung aller Betroffenen in die medizinische Regelversorgung, unabhängig von Krankenversicherungs- und Aufenthaltsstatus, unter Erhaltung und Ausweitung der kommunalen Clearingstellen für Gesundheit, sowie einem anonymen Krankenschein (wie jetzt schon in Köln) für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus35
  • eine öffentliche Förderung von spezialisierten, niedrigschwelligen Behandlungsangeboten für Obdachlose, wie z.B. der CAYA-Ambulanz in Köln36
  • eine Liberalisierung des Arzneimittelgesetzes, um eine kontrollierte Medikamentenabgabe zu ermöglichen
  • mehr Krankenwohnungen und Projekte selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung für obdachlose Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf wie in Münster37
  • eine Behandlungspflicht von Obdachlosen in Arztpraxen und verbindliche Übernahme der Behandlungskosten durch die Sozialämter, analog zu Krankenhausbehandlungen
  • deutlich mehr mobile und aufsuchende medizinischeAngebote für Obdachlose38
  • mehr Sensibilität für psychische Erkrankungen/Phänomene, insbesondere auch Neurodiversität und eine entsprechende Schulung des Fachpersonals
  • ein bedarfsgerechter Ausbau der Gemeindepsychiatrie, um Wartelisten zu vermeiden und eine längere Therapiedauer als derzeit üblich zu ermöglichen, die Betroffenen ausreichend Gelegenheit gibt, ihre Lebenssituation zu ordnen
  • dass durch ein entsprechendes Entlassmanagement, verbindliche Schnittstellen mit den Kommunen und passende Anschlussangebote niemand nach Psychiatrieaufenthalten auf der Straße landet
  • den Zugang zu Möglichkeiten zur Entgiftung niedrigschwellig zu gestalten, ohne übermäßige Kontaktpflichten vor der Therapie
  • niedrigschwellige Angebote für Drug-Checking wie in Münster39, um Gesundheitsgefahren durch verunreinigte Substanzen zu vermeiden
  • spezielle Angebote für suchtkranke Obdachlose, z.B. mit betreuten Wohngruppen wie in Duisburg40
  • ergebnisoffene Angebote, von kaltem Entzug über Konsumreduzierung bis hin zu Substitution und kontrolliertem Konsum
  • einen Therapieplatz direkt im Anschluss an eine Entgiftung, um Rückfälle zu vermeiden
  • eine Förderung von Sucht-Selbsthilfeprojekten41
  • praxisgerechte Hausregeln zum Alkoholkonsumin Obdachloseneinrichtungen
  • eine Unterbringung möglichst nur noch in Einzelzimmern, auch im Hinblick auf künftige Pandemien42
  • Menschen mit Behinderung oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen müssen wir bei der Konzeption von Obdachlosenhilfeangeboten mitdenken

Fazit

Schon die Überwindung von Obdachlosigkeit bis 203043 ist ein extrem ambitioniertes Ziel, um so mehr Respekt haben wir vor jenen, die auch die vielfach größere Zahl an Wohnungslosen in die Planung einbeziehen, wie unsere Grüne Landtags- und Bundestagsfraktion. Doch manchmal ist auch der Weg das Ziel.

Dieses Eckpunktepapier soll den innerparteilichen Diskurs zum Thema auf ein neues Level heben. Mit einem ganzheitlichen Blick auf Obdachlosigkeit und ohne schon die Schere im Kopf zu haben, was mögliche Probleme bei der finanziellen, organisatorischen und personellen Umsetzung angeht.

Es ist entstanden in intensiven Gesprächen mit (Ex-)Betroffenen, mit Fachleuten von Verwaltung und sozialen Trägern. Wir haben dazu Obdachlosenprojekte in mehreren Städten besucht, im Guten wie im Schlechten. Und wollen diesen Dialog gerne fortsetzen und ausweiten.

Wir hoffen damit, den im Landtag agierenden Parteifreund*innen eine gute Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, die neben den Ergebnissen der geplanten Expert*innen-Anhörung in einen Aktionsplan der NRW-Landesregierung einfließen.

Beschluss der LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (GRÜNE NRW) vom 18.8.2023 (einstimmig, ohne Gegenstimmen)

Ursprünglicher Textentwurf: Marc Kersten und Jenny Brunner

Fußnoten:

  1. wir setzen einen Fokus auf Wohnungslose ohne Unterbringung gemäß der Gruppen 1 und 5 der europäischen ETHOS-Light-Typologie (auf der Straße und in Behelfsbehausungen Lebende). Diese leiden unter einem deutlich höheren Level an Gewalterfahrungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen (siehe BMAS).
  2. der 2022 veröffentlichte erste offizielle Wohnungslosenbericht der Bundesregierung ist methodisch ausbaufähig. Da er während der Corona-Pandemie erstellt wurde und nur Menschen im Hilfebezug erfasst, weist der Bericht systematische Lücken auf.
  3. siehe WHO-Verfassung (1946), Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 und Artikel 2, Absatz 2, UN-Sozialpakt (1966), Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (2015), UN-Behindertenrechtskonvention (2008)
  4. Chronologie der sozialrechtlichen Entscheidungen; eine politische Bewertung; Arbeitshilfe unter aktueller Rechtslage
  5. ggf. im Rahmen des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  6. siehe Europäischer Sozialfonds für Deutschland
  7. in Weiterentwicklung der Empfehlungen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung von obdachlosen Menschen
  8. siehe SGB XII; Landesausführungsgesetz NRW; Richtlinien von LVR und LWL
  9. in Weiterentwicklung vorhandener Hilfen/Dokumente
  10. siehe Gutachten der Grünen LTF für ein Landes-Antidiskriminierungesetz in NRW
  11. hierbei ist der Blick auf alle drei Kategorien Wohnungsloser zu richten (ohne Unterbringung, verdeckt, mit Unterbringung); Übersicht der letzten Armutskonferenz NRW
  12. siehe Busch-Geertsema, Evers, Ruhstrat (2014), u.a. Tabellen 29 und 30; Praxis-Leitfaden der Diakonie Bayern
  13. siehe rechtliche Grundlagen und Urteile
  14. siehe Struktur der ResoDienste der Stadt Köln
  15. siehe Jutta Henke (2023); beispielhaft auch das Projekt Off Road Kids
  16. als „Careleaver“ werden Jugendliche bezeichnet, die ab 18 Jahren als Pflege- oder Heimkind aus der Zuständigkeit des Jugendamtes entlassen werden
  17. bei Ausweitung des Blicks auf alle Wohnungslose, zu denen auch Geflüchtete zählen, wird auch die Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum für größere Familien deutlich, wie es die Stadt Münster nun stärker in den Blick nimmt. Siehe frühere Wohnungsbauoffensive NRW, Siehe auch Landtagsresolution von CDU/Grünen (2023).
  18. erklärt in Praxishilfe (MAGS NRW), S. 113ff; siehe Karlsruhe, Hannover, Bielefeld, Darmstadt
  19. Housing-First-Konzept; Förderung durch LVR & LWL; Umsetzung u.a. in Düsseldorf, Köln, Siegen
  20. gemäß Wohnraumförderungsgesetz – WoFG, § 26 und 27 sowie WFNG NRW, § 17
  21. Siehe Aufenthaltsrechte von EU-Bürger*innen
  22. gemäß WFNG NRW, § 13
  23. Ausweitung auf weitere Kommunen und Förderrichtlinien
  24. Abschließende rechtliche Bewertung zur Durchsetzbarkeit des Berliner Volksentscheides auf Basis von Artikel 15 GG
  25. z.B. bei der Initiative Bauen Wohnen Arbeiten (IBWA)
  26. gemäß § 42 Nr. 4 Buchstabe b) in Verbindung mit § 27b Abs. 1Satz 2 SGB XII
  27. in Abänderung von § 7 des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW und Erweiterung der in § 3 (1) und Anhang 4.4 der Arbeitstättenverordnung sowie in den technischen Ausführungsregeln ASR A4.4 formulierten Mindestanforderungen
  28. Kümmerer-Projekte der Landesinitiative „Endlich ein zuhause“ starteten 2019, werden auch von der CDU propagiert
  29. eine von vielen politischen Forderungen der BAG Wohnungslosenhilfe; siehe auch Nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland
  30. Empfehlungen zu Hilfsangeboten für inter*- und trans*sexuelle Wohnungslose
  31. die Stadt Münster legt z.B. verbindlich in ihrer Bauleitplanung fest, entsprechende Angebote vorzuhalten
  32. bei der Finanzierung sind auch o.g. Projekte zu berücksichtigen, die keine Bedürftigkeitsnachweise erfordern, da dadurch Obdachlose ohne Papiere und Aufenthaltsstatus ausgeschlossen werden
  33. Geschäftsordnung der Ombudsstelle in Hennef
  34. siehe Deutsches Ärzteblatt (2017)
  35. Allgemeine Infos zum Anonymen Krankenschein; Angebot in Köln
  36. Konzept CAYA; ähnliche Angebote der Malteser
  37. u.a. Wohnen für Wohnungslose in den York-Höfen,Wohnen 60plus Dreifaltigkeitskirche für Wohnungslose und diverse Angebote der Alexianer, für psychisch Kranke etc.
  38. z.B. das GSE-Arztmobil in Essen
  39. INDRO in Münster nimmt als einer von 10 deutschen Standorten mit einem Drogenkonsumraum am vom BMG geförderten Modellprojekt „Rapid Fentanyl Tests in Drogenkonsumräumen (RaFT)“ teil
  40. siehe Diakonie Duisburg
  41. wie z.B. Vision e.V. in Köln, JES NRW etc.
  42. Gemeinsame Empfehlungen RKI, BAG W; Erfahrungen aus Hamburg mit Einzelzimmerunterbringung während der Pandemie
  43. Offizielles Ziel der EU, Bundesregierung und Landesregierung NRW (Koa-Vertrag, S. 104)

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