Protokoll der LAG Soziales, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vom 30.01.2015

30.01.2015, 17.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle Düsseldorf, Oststraße 41-43, 40211 Düsseldorf

Protokoll TOP 1 bis 3 : Karen Haltaufderheide, danach: Ingrid Tews

  1. Begrüßung & Formalia:
    Die Protokolle der beiden letzten Sitzungen und die Tagesordnung werden genehmigt.
    Homepage: Die bisherige Pflege der Homepage ist nicht zufriedenstellend. Karen kümmert sich.
  2. Berichte aus dem Landtag mit Nachragen und Diskussionsbeiträgen:
    1. Martina Maaßen:
      1. Der Fraktionsvorstand hat ein Gutachten genehmigt zum inklusiven Arbeitsmarkt. Martina berichtet, wenn es Ergebnisse gibt. Dazu ergänzt Karen: Der LWL will ein Gutachten beauftragen zur Schnittstelle SGB II und Werkstätten in Bezug auf psychisch Erkrankte. Eventuell gibt es Abstimmungsmöglichkeiten.
      2. Es gibt eine verstärkte Diskussion zur Ausbildungsplatzumlage. Im Koalitionsvertrag ist ein Prüfauftrag dazu angelegt. In Fachgesprächen sollen pro und contra gesammelt werden. Bis 2017 soll unsere Positionierung geklärt werden.
      3. Veranstaltungsreihe Rechtsvereinfachung SGB II, Themen Rente und SGB II nach vorne bringen. Manfred berichtet zu öffentlich geförderter Beschäftigung: Die Modellphase ist abgelaufen, zunächst war eine Verlängerung zugesagt, jetzt ist abgebrochen worden. Martina erläutert, dies gehe auf einer EU-Richtlinie zurück. Der Vorgang werde im Moment geprüft (Problem des Förderung im privat-gewerblichen Bereich über zwei Jahre).
      4. Reinhard berichtet von einer Veranstaltung in Erfurt zu Sanktionen U 25.
      5. Schulsozialarbeit: Land übernimmt für weitere drei Jahre; Richtlinien werden noch erarbeitet; alle Kommunen, auch HSK- und Stärkungspaktkommunen können beantragen und den Eigenanteil im Haushalt einsetzen. Förderrichtlinien sind noch nicht fertig. Das hat leider dazu geführt, dass in einigen Kommunen die MitarbeiterInnen zwischenzeitlich entlassen werden mussten. – Keine Kontinuität!
      6. 4 Mio. zur Armutsbekämpfung? sind EU Mittel, vor allem für Kommunen mit schwieriger Sozialstruktur. Können aber alle beantragen, sollte an bestehende Projekte angedockt werden , niederschwellig, sozialräumlich orientiert. Ob nur die Kommunen oder auch die freien Träger im Auftrag der Kommunen beantragen können, ist nicht ganz klar. Problematisch: Mittel
        wurden kurzfristig angekündigt und freigegeben, Frist ist kurz, Kommunen und Verbände können kaum rechtzeitig gute Programme entwerfen.
      7. Betreuungsrecht: Der Komplex ist auf zwei Ministerien aufgeteilt: Justizministerium für Berufsbetreuer, MAIS für Betreuungsvereine. Die Aufgabenfelder haben sich ausgeweitet (Vorsorgevollmacht etc), mehr Geld gab es bisher nicht. In diesem Jahr wird mehr Geld eingestellt. Insgesamt soll die Sache neu strukturiert werden. Es gibt einen Aktionsplan
        des Justizministers zum Betreuungsrecht. Ehrenamtliche Arbeit soll ausgeweitet werden. Damit wird es auch von Justiz in MAIS verschoben.
        Hans: Zugewiesene Gelder sind nicht bedarfsdeckend. Ehrenamtliche Betreuer sollen mehr an die Betreuungsvereine angebunden werden. In der Politik ist der Unterschied zwischen ehrenamtlicher Betreuung und Berufsbetreuung mitunter nicht bekannt.
    2. Sachstand der Eingliederungshilfe Manuela Grochowiak-Schmieding:
      1. Neues Papier mit Corinna Rüffer basierend auf dem Bund-Länder-Papier. Die Landtagsfraktion verfasst ein Positionspapier gemeinsam mit der SPD eine Entkoppelung von der Finanzfrage dürfen wir nicht zulassen.
      2. Karen: Wir sollten in der Parteidiskussion und in der öffentlichen Diskussion unsere Forderungen hochziehen.
      3. Manfred: Die Kommunen müssen die Gestaltungshoheit behalten.
      4. Manuela: wenn das Positionspapier fertig ist, soll ab März in den Bezirken und Kreisen die Diskussion geführt werden.
      5. Konsens: Die LAG möchten einen Antrag zur Reform der Eingliederungshilfe bei der nächsten LDK (zu verabschieden am 6.3.). Karen kontaktiert den Landesvorstand, ob ein gemeinsamer Antrag erarbeitet werden kann.
  3. Aktuelle Situation Flüchtlingspolitik (Harald Wölter):
    1. Es gibt zusätzliche Mittel: 1 Milliarde in NRW; der Bund gibt 500 Mio + 500 als Kredit für die Länder. NRW erhält 108 Mio. (54+54). Kurz vor Weihnachten hat Harald eine Infoliste geschickt, aus der hervorgeht, welche Stadt von den 54 Mio. wieviel kriegt. Der Landesanteil wird für Integration, Bildung Kita-Ausbau, Seiteneinsteigerklassen, OGS, im
      Gesundheitsbereich bei über 70 000 @ pro Person, psycho-soziale Betreuung etc. eingesetzt.
    2. Neuregelungen Asylkompromiss: Beschäftigungsverbot verkürzt auf drei Monate, Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten, Geduldete können nach 15 Monaten Zustimmung zur Beschäftigung beantragen.
    3. Bremer Modell: Harald schickt Infos. Grundsätzlich wäre eine Änderung des Asylbewerberleistungegesetzes nötig. Das Land kann die Entscheidung zum Bremer Modell nicht flächendeckend vorgeben. Nur wenige Krankenkassen machen mit (AOK Bremen). In NRW läuft noch nichts. Münster ist auf dem Weg. Andere Kommunen sind interessiert.
      Bonn hat vor Münster beschlossen. Es bleibt schwierig, die Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse hinzukriegen. Finanzielle Vorteile wegen wegfallender ‚Reibungsverluste‘ in den Ämtern. Außerdem wird derzeit die Leistung wie bei Privatpatienten abgerechnet. Noch unklar, ob es auf Bundesebene eine Initiative gibt. Der Münsteraner Antrag ist mehr
      als eine Krankenversichertenkarte für Flüchtlinge – siehe Einzelheiten im Antrag.
  4. Wahlen:
    1. von 2 Delegierten und 2 Ersatzdelegierten für die BAG Soziales: Als ordentliche Delegierte kandidieren Karen und Manfred, als stellvertretende Delegierte kandidieren Sylvia Olbrich (Märkischer Kreis) und Uli Langhorst (Dortmund). Alle vier werden gewählt (einstimmig), alle vier nehmen die Wahl an.
    2. Die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die BAG Behindertenpolitik wird verschoben.
  5. Berichte und
  6. Vorbereitung BAG werden wegen Zeitmangels nicht mehr behandelt.
  7. Sonstiges:
    1. Weitere Themen für die nächste Zeit: Eingliederungshilfe/Bundesteilhabegesetz, Referentenentwurf SGB II-Reform, Förderung weiterer Integrationsbetriebe, Situation der Flüchtlinge in NRW
    2. Es wird auf die Veranstaltung zum Rechtsvereinfachungsgesetz SGBII am 20.02. in Dortmund hingewiesen.
    3. Sylvia berichtet von einem geplanten Positionspapier/Antrag zur Sterbenbegleitung.
    4. Die nächsten Termine sind der 6.3. und der 22.5. – die an 24.4. und 12.6. geplanten Sitzungen finden wegen anderer Veranstaltungen nicht statt.Ende: 19:40 Uhr

 

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