Protokoll vom 31.8.2012

Protokoll: Karen
Anwesende: siehe Liste

1. Formalien: Protokoll: Manuela bittet um eine Korrektur: Martina Hoffmann-Badache vertritt den LWL in der Programmkommission
2. Berichte aus dem Landtag / aus dem Ministerium / aus dem Bundestag:
Land: Martina: Die Haushaltsdebatte steht an. Martina und Harald informieren uns laufend. Fraktionsklausur: Harald schickt die Ergebnisse rum. Eckpunktepapier sozialer Arbeitsmarkt: private Träger sind nicht einbezogen, obwohl es im Koa-Vertrag so steht. Die Ausschreibung läuft bis 20.9., Nachbesserungen erscheinen notwendig. Nächste Woche ist die erste Sitzung des Ausschusses Arbeit und Gesundheit. Dort wird der Sozialbericht vorgestellt. Wenn er da ist, wird er an uns weitergeleitet. Anregungen sind erwünscht. KdU-Urteil: Für Alg II-BezieherInnen sind 50 m² zulässig. Der Erlass vom MAIS ist erst vor vierzehn Tagen gekommen. Die Jobcenter sind angewiesen, die Rechtslage jetzt auch umzusetzen. Einige Jobcenter haben das Urteil sofort umgesetzt. Auch wenn schlüssige Konzepte vorliegen, gibt es zur Zeit Unsicherheiten und Klageverfahren. Harald listet Schwerpunkte für die nächste Zukunft auf: Aktionsplan Inklusion, Armutsprävention, Härtefallfonds, Sozialberichterstattung wieder regelmäßig, Wohnungslosigkeit – Programm fortführen, Problem Altersarmut; ortsnahe Gesundheitsversorgung, Krankenhausplanung, Rettungsdienst- und Bestattungsgesetz, psychosoziale Versorgung von Kindern, Ausbau Maßregelvollzug, Wohn- und Teilhabegesetz und Landespflegegesetz
Diskussion: – eine Verknüpfung Wohn- und Teilhabe mit den Themen Quartiersplanung und Masterplan altersgerechte Quartiere wird angemahnt. Wie die Schnittstelle zur Wohnungswirtschaft bearbeitet wird, hängt auch mit der Haushaltslage zusammen. Das Thema wird gemeinsam mit Daniela bearbeitet und auch in der Enquete thematisiert. Bezüglich des Betreuungsgesetzes wird auf eine Problematik aufmerksam gemacht, seit es keine Medikamentierung ohne Einverständnis der Betroffenen mehr gibt. Der Selbstbestimmungsansatz im Sinne der Inklusion ist gut. In Kombination mit einer extrem knappen Personallage passiert es jetzt, dass auch notwendige Medikamentierungen unterbleiben und ein Drehtüreffekt in die und aus der Psychiatrie entsteht. – Im ersten Quartal macht die Landtagsfraktion eine größere Veranstaltung zu dem Thema. Die Bundesebene muss überprüfen, ob die jetzt bestehenden Gesetze der Situation gerecht werden. Die Beschäftigten und die Betroffenen erwarten von uns, dass wir das Thema so schnell wie möglich aufgreifen.
Eingliederungshilfe: Patrick berichtet über Reibungsverluste an Schnittstellen und möchte, dass wir eine gerade vorliegende Studie diskutieren. Notwendig ist die Einbeziehung von Integrationsfachstellen. Gehörlose haben spezielle psychische Belastungen und dementsprechend Ausfälle. Es gibt nur drei Anlaufstellen deutschlandweit, da muss dringend mehr Unterstützung geschaffen werden. Die Zielgruppe muss berücksichtigt werden Integrationsfachdienste sind oft nicht kompetent für Hörbehinderte.

Bund: BuT: Susanne Ott spricht noch einmal das Problem an, dass nicht abgerufene Mittel in den allgemeinen Haushalt fließen. Das Problem ist dem verkorksten BuT geschuldet. Teilweise wurden die Mittel für die Aufstockung der Schulsozialarbeit verwendet. In Münster wird zu jeder Sozialausschusssitzung eine Statistik über den Abfluss der Mittel vorgelegt.
3.​Bericht vom Sozialkongress in Bielefeld: aus Zeitgründen entfallen. Harald verteilt das Papier des Zukunftsforums auseinanderfallende Gesellschaft.
4.​Schwerpunktthema: MdB Britta Hasselmann zu „Soziale Kosten und Kommunalfinanzen“
Britta hat dazu ein Papier vorgelegt. Die Zahlen im Papier sind Bundeszahlen.
Die vorgelagerten Systeme könnten durch sinnvolle Aufgabenerledigung viele Sozialkosten vermeiden. Viele Probleme vergrößern sich durch Verschiebung von einem Kostenträger auf den anderen. Ziel muss ein klientenzentrierter Ansatz sein.
KdU: Die Probleme bei den Kosten der Unterkunft wären weitaus geringer mit einem Mindestlohn. Bessere Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt wären präventiv wirkende, bessere Instrumente als Änderungen der Berechnung. Trotzdem erheben wir die Forderung: Berechnungsgrundlage der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft darf nicht die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sein (sinkt bei gleichzeitig steigender Personenzahl). – Das Bildungs-und Teilhabegesetz ist bei der Berechnungsformel aufgesetzt (25% + 11%) Vierzehn Länder bekommen diesen Satz, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bekommen mehr. Es gibt dafür keine sachlichen Gründe. – Die Entscheidung zur Angemessenheit des Wohnraums wurde ins Ermessen der Kommunen gestellt (wird in NRW durch das Urteil bereinigt) – Weiteres Problem: steigende Energiepreise. Markus berichtet, dass eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion da ist. Demnach werden die Energiekosten (vor allem die Heizkosten) zukünftig einen viel größeren Anteil der Kosten einnehmen. Daher ist eine Verknüpfung von Gebäudesanierung und Sozialpolitik dringend. – Die Arbeitslosenzahlen steigen, es wird mit Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte 2013 gerechnet. – Es wird auf die sinkende Zahl der Sozialwohnungen aufmerksam gemacht. Bei vielen Objekten läuft die Bindungsfrist aus. Zu wenig neue Sozialwohnungen werden zur Verfügung gestellt. Eine Anfrage auf Landesebene, evtl. durch Daniela, wäre erwünscht. Die Städte versuchen durch ihre Wohnungspolitik wohlhabende Menschen anzuziehen, dadurch wird der Verdrängungsprozess angeheizt. – Die schwarz-gelbe Regierung hat im letzten Haushalt den Heizkostenzuschuss im Wohngeld gestrichen und das Kinderwohngeld im SGB II. – Beim Bildungs- und Teilhabegesetz ist unklar, wie es ab 2014 mit dem Personal und den neuen Leistungen weitergeht.
Eingliederungshilfe: Alle Kommunen sind betroffen. Wir brauchen ein Bundesleistungsgesetz, dessen Entwicklung im Rahmen der Verhandlungen um den Fiskalpakt ohne Nennung von Summen vereinbart wurde. Als Grüne müssen wir die Diskussion zwischen den SozialpolitikerInnenn, den Finanzern und den Kommunalos zusammenführen. Wir müssen vor der Bundestagswahl ein Modell entwickelt haben. Die Arbeitsgruppe wartet auf einen Startbefehl. Britta und Markus wollen in einer späteren Sitzung berichten.
Kinder- und Jugendhilfe: Es gibt nicht nur Kostensteigerungen durch den Kita-Ausbau, sondern auch durch explodierende Kosten bei Hilfen zur Erziehung. Versuche, durch Präventionsketten dagegen zu halten, kosten zunächst auch. Kita-Ausbau: Zuschüsse beziehen sich auf Bedarfsberechnung von 35%. Die werden zumindest in Uni-Städten erheblich überschritten. Es gibt weder die notwendigen Finanzmittel, noch ausreichend ErzieherInnen. Selbst wenn jetzt eine Ausbildungsoffensive gestartet würde, kämen die neuen Kräfte viel zu spät. Kritik wird auch an den kommunalen Spitzenverbänden geübt, die sich auf ein Ausbauziel von 35% eingelassen haben. – Bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt wurden zusätzlich 580 Mio. und über eine Umsatzsteuerbeteiligung 75 Mio. jährlich für die Länder vereinbart. Es muss dafür gesorgt werden, dass das Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Und natürlich fordern wir auch, dass die für das Betreuungsgeld veranschlagten Summen in den Kita-Ausbau fließen. Auf der Suche nach Lösungen steigt der Druck. Es wird auch die Debatte geführt, den Rechtsanspruch für unter Dreijährige (gültig August 2013) auszusetzen. Vor der Bundestagswahl wäre das eine schwere Niederlage für schwarz-gelb. Derzeit werden auch die rechtlichen Konsequenzen geprüft, wenn Eltern trotz Rechtsanspruchs keinen Kitaplatz bekommen. Möglicherweise könnten sie den Anspruch einklagen, bei privaten, teuren Trägern einen Platz auf Kosten der Kommunen zu bekommen. Auch Regress bei Verdienstausfall wird für möglich gehalten.
Grundsicherung im Alter: Die Kommunen werden entlastet: ab 2014 wird diese Leistung zu 100% vom Bund übernommen. Langfristig muss z.B. über Garantierente eine andere Lösung gefunden werden. Mit dem Fiskalpakt ist eine ‚Verbesserung der Berechnungsgrundlage für die Übernahme der Grundsicherung vereinbart worden.
Diskussion: Die Kommunen werden mit weiteren hohen Kosten belastet, mit denen sie nicht allein gelassen werden dürfen. Britta hat diese nicht mit aufgeführt, weil es dafür keine konkreten gesetzlichen Grundlagen und Zahlen gibt. Es sind dies vor allem die Kosten des Umbaus zu einer inklusiven Gesellschaft und die Kosten des demografischen Wandels, der Pflege und des selbstbestimmten Lebens auch im Alter. Es wird betont, dass sich die Bemühungen um Inklusion nicht nur auf Schule beziehen dürfen. Beispiele zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aus anderen Staaten (z.B. Belgien- Integrationsrente) werden als positiv angeführt. Inklusion muss aus dem Fokus der Sozialleistungen heraus und zum Normalfall werden. So sollte z.B. Inklusives Bauen nicht aus Eingliederungsmitteln finanziert werden, sondern als Normalfall vom Bauträger verlangt. (Gesetze ändern: nicht nur öffentliche Bauten barrierefrei.)
KdU: Die Umlegung der energetischen Sanierung auf Mieten -11% in 9 Jahren- ist problematisch. Die Einsparungen an Heizkosten decken nicht die Erhöhung der Mieten. Die Fraktion hat dazu Vorschläge gemacht die im Netz nachgelesen werden können.
Unterschiedliche Belastung der Kommunen: Es muss geprüft werden, ob Möglichkeiten eines interkommunalen Austausches entwickelt werden können. Und auch hier muss wieder die unterschiedliche Situation von Städten und ländlichem Raum berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die BDK und das Programm: Noch ist unklar, welche Forderungen bezüglich der Bundesbeteiligung an kommunalen Sozialkosten wir stellen können. Einige Arbeitsgruppen müssen noch Ergebnisse zusammenführen

5.​Sonstiges
– Vorbereitungen zum Bundestagswahlprogramm: Soll beim nächsten Treffen 26.10. thematisiert werden.
– Vorbereitung der nächsten Termine: Das nächste Treffen am 26.10. war in Dortmund geplant. Besser wäre Düsseldorf, weil die BAG Gesundheit und Soziales auch an dem Wochenende in Düsseldorf tagt. Wir tauschen und planen den Novembertermin in Dortmund.
​- BAG Behindertenpolitik: Es gibt keinen Vertreter aus NRW: Für eine Wahl dazu müssen wir ordentlich einladen. Den Termin (nächste oder übernächste Sitzung) sprechen wir mit den BewerberInnen ab. Die SprecherInnen informieren über den Verteiler. Bewerbungen sollten an die SprecherInnen geschickt werden.
– rehacare: 10.- 13. Oktober in Düsseldorf. Wie jedes Jahr wird eine Standbesetzung für den GRÜNEN-Stand gesucht. Meldungen sollen an das Büro von Markus gehen.
Axel hat die Ministerpräsidentin angefragt, in wieweit Behindertengleichstellungsgesetz und Denkmalschutz konkurrieren. Es gibt Gutachten. Die Staatskanzlei hat Stellung genommen.
.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.