Antrag zum Bildungs- und Teilhabepaket in Bonn

Gelder müssen sinnvoll eingesetzt werden
Die Stadt Bonn hat für das Bildungs- und Teilhabepaket rund 8 Mio. Euro vom Bund erhalten. Davon sind im letzten Jahr 4,8 Mio. Euro übrig geblieben, da das Geld von den Eltern bedürftiger Kinder nicht abgerufen wurde.
Die Sprecherin der Grünen Ratsfraktion Dorothee Paß-Weingartz und die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Dr. Lautz:“ Das Geld weckt nun natürlich Begehrlichkeiten auf allen Seiten. Wir wollen aber, dass das Geld im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes eingesetzt wird und damit Projekte dort fördern, wo es dringend notwendig ist.“
Deshalb hat die schwarz-grüne Koalition einen Dringlichkeitsantrag für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt, der die Verwaltung auffordert, eine Konzeption vorzulegen, wie die nicht abgerufenen Gelder verwendet werden können. An der Konzeption sollen alle Ämter und Dienststellen beteiligt werden, die mit dem Thema beschäftigt sind.
Paß-Weingartz und Dr. Lautz:“ Das Bildungs- und Teilhabepaket soll bedürftigen Kindern und Jugendlichen gering verdienender Eltern zu besseren Zukunftschancen verhelfen. Die Mittel sollen für Bildung und auch für die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten verwendet werden. Damit die Verwendung der nicht von Eltern abgerufenen Mittel nun auch genau diesem Zweck zukommt, sollte die Verwaltung ein Konzept erstellen, wie das Geld verwendet werden kann.“

Dringlichkeitsantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Konzeption zu entwickeln, wie die nicht abgerufenen Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingesetzt werden sollen.
2. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Konzeption unter Einbeziehung aller betroffenen Ämter bzw. Dienststellen erstellt wird und sich auf die Ziele aus dem BuT – Teilhabe und Chancengleichheit für Kinder – konzentriert.
Begründung
Das Bildungs- und Teilhabepaket sollte bedürftigen Kindern und Jugendlichen gering verdienender Eltern zu besseren Zukunftschancen verhelfen. Die Mittel sollten für Bildung und auch für die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten verwendet werden. Damit die Verwendung der nicht von Eltern abgerufenen Mittel nun auch genau diesem Zweck zukommt, sollte die Verwaltung ein Konzept erstellen, wie das Geld verwendet werden könnte.

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