Protokoll vom 30.11.2012

Sitzungsleitung: Manfred

Protokoll: Karen

Tagesordnung:

  1. Formalia:
    • Das Protokoll wird angenommen.
    • Tagesordnung: Ergänzungen, wenn es zeitlich passt: Vorstellung Lotsen-Projekt und Fachvorträge zur Inklusion , Sozialer Arbeitsmarkt
  2. Brief wegen Unterstützungsleistungen zur Inklusion: Karen berichtet: Der Landesverband ist sehr daran interessiert, Inklusion auch innerparteilich umzusetzen. In der Landesgeschäftsstelle hat eine interne Schulung stattgefunden. Beim Umbau des neuen Gebäudes soll Barrierefreiheit mitgeplant werden. Wegen unseres Anliegens, die Finanzierung von Unterstützungsbedarf transparent und nicht aus LAG-Mitteln zu organisieren will der Landesvorstand gerne ein Gespräch mit uns führen. Da aber zur Zeit auch die Gründung der LAG Barrierefrei ansteht, sollen die Vertreter dieser LAG einbezogen werden. Daher ist noch keine Terminabsprache erfolgt.

2. Schwerpunktthema: Inklusion

– Inklusionsplan des Landes: Andrea stellt den Plan vor, da sie ihn mit entwickelt und begleitet hat. Dies geschieht abschließend, bevor Manuela den Bereich übernimmt. Inklusion ist Leitlinie rot-grüner Politik. Der Inklusionsplan liegt als Verpflichtung für die Landesregierung vor. Gedruckte Exemplare werden verteilt. Federführend ist das MAIS. Wir verstehen Inklusion als Querschnittsthema; alle Ministerien sind betroffen. Es ist aber keineswegs selbstverständlich, dass es gelungen ist, alle zu beteiligen. Das ist in NRW sehr gut gelungen. Wir verstehen den Plan als Prozess. Die Laufzeit gehr zunächst bis 2020; auch während dieser Zeit müssen wir immer wieder überprüfen und angleichen. Ziel war, alle Lebensphasen und alle Lebensbereiche zu berücksichtigen und alle gesellschaftlichen und betroffenen Gruppen zu beteiligen. Der neu gegründete Inklusionsbeirat hat Stellung genommen. Es gibt vier zentrale Elemente der Landesinitiative:

  • Bewusstseinsveränderung; breit angelegte Kampagne,
  • Gleichberechtigte Beteiligung der Betroffenen,
  • Anpassung aller rechtlichen Regelungen. Das Normprüfungsverfahren, ob alle Gesetze im Einklang mit UN-Konvention stehen, wird sukzessive abgearbeitet. Alle neuen Gesetze müssen die Konvention berücksichtigen.
  • Katalog von Maßnahmen, Projekten und Initiativen zur Verbesserung der Teilhabechancen

Es gibt 21 Aktionsfelder mit mehr als 100 Maßnahmen

In allen Maßnahmen steckt das Ziel der Stärkung einer selbstständigen Lebensführung. Dazu trägt bei:

  • der Aufbau und Ausbau von Kompetenzzentren zur selbstständigen Lebensführung,
  • die Stärkung der Kommunen in ihrem Inklusionsauftrag,
  • die Befähigung der Kommunen, die Vorgaben des Landes umzusetzen.

Wie schwierig das ist, zeigt das Beispiel des Schulgesetzes: Die Kommunen fordern eine finanzielle Beteiligung des Landes. Das Land sieht die Umsetzung der schulischen Inklusion nicht als konnexitätsrelevant an. Dieser Streitpunkt kann zu einem gefährlichen Hemmschuh für die Inklusion werden.

Beispiel für Ansatzpunkte zur inklusiven Neugestaltung:

  • Landesbauordnung: Es gibt immer noch Ausnahmen. Die sollen zukünftig verschwinden. Eine Nachweispflicht zum barrierefreien Bauen wird eingeführt. Die Umsetzung der LBA wird bisher zu wenig geprüft. Beispiel: Raum für Rollis. Künftig wird es bezüglich der Anforderungen an Barrierefreiheit keine Unterscheidung mehr zwischen BesucherInnen und NutzerInnen der Gebäude geben
  • Bildung: Auf den Anfang kommt es an. Im Kitabereich haben wir 70% Inklusionsrate. Das KiBiz-Änderungsgesetz hat schon viel verbessert. Z.B. wird unterjährig festgestellter Förderbedarf sofort anerkannt. Z.Zt. läuft die Arbeit an einem neuen Kindergartengesetz. Der LWR kürzt freiwillige Leistungen, z.B. für heilpädagogische Kräfte, (Umstellung von LWR auf Kassenleistung – Standardabsenkungen?). Eine Angleichung zwischen LWR und LWL wird angestrebt. Schule: Der Referentenentwurf für das neunte Schulrechtsänderungsgesetz liegt seit ca. sechs Wochen vor. Eine Überprüfung erfolgt nach fünf Jahren. Die Feststellung des Förderbedarfes für Kinder erfolgt zumindest in den ersten drei Schuljahren nicht mehr auf Antrag der Schulen sondern von Eltern. Damit erfolgt eine Feststellung nicht mehr über die Köpfe der Eltern hinweg. Alle Eltern, die das wollen, sollen für ihre Kinder mit Förderbedarf einen Platz an einer Regelschule bekommen. Z.Zt. sind 20% der Kinder mit Förderbedarf in NRW in Regelschulen. Das Land unterstützt zukünftig mit 1250 Stellen, ca. 50 davon bei den Schulämtern angesiedelt. Es gibt Fortbildung und ModeratorInnen
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Ziel sind sozialversicherungspflichtige Plätze am ersten Arbeitsmarkt. Es gab erhebliche Widerstände aus dem Bereich Arbeit. Es soll ein Anreiz für Werkstätten gesetzt werden, sich in Integrationsfirmen umzuwandeln. Neu ist die Regelung zu Praktikumsplätzen im allgemeinen Arbeitsmarkt. Z.Zt. liegt der Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt bei 0,3%. Anderes Instrument: Das Budget für Arbeit soll leistungsträgerübergreifend zur Verfügung stehen und kann mitgenommen werden.

Marlis ergänzt: Der Inklusionsplan hat einen hohen Stellenwert, was auch daran ablesbar ist, wer Grußworte hereingesetzt hat: Die Ministerpräsidentin, Sylvia als Stellvertreterin und der Sozialminister. Das Problem, Inklusion mit den Sparhaushalten zu vereinbaren, ist offensichtlich. Positiv: Frauen und Mädchen sowie LSBTTI sind einzeln berücksichtigt. Das Ministerium hat die Beteiligung der Selbsthilfegruppen finanziert. Der Inklusionsbeirat konstituiert sich.

Fragen bzw. Antworten:

  • Landesbauordnung: Es hat Veränderungen aufgrund der Landesbauministerkonferenz gegeben.
  • Im Inklusionsbeirat sind 30 verschiedene Gruppen von Lebenshilfe, LAG Selbstbestimmtes Leben usw. vertreten. Die Aufstellung findet sich auf S. 45 des Inklusionsplans
  • Der Landesverband der Gehörlosen war nicht aktiv.
  • Rentenansprüche bei Wechsel von Werkstatt in allgemeinen Arbeitsmarkt: Ziel ist, dass sie nicht verloren gehen. Das ist jetziges Recht. Die Werkstattträger verbreiten das häufig falsch. Probleme betreffen die Altersrente, weniger die Erwerbsminderungsrente. Kann der Rentenzuschuss umgewidmet werden in einen Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit? Es werden Lösungen entwickelt.
  • Rechtsgrundlage für Budget für Arbeit? Eingliederungsmittel – machen die Träger das mit? Die BA und die Landschaftsverbände sind drin über ihren Anteil bzw. Eingliederungshilfe. Rechtliche Grundvoraussetzungen und Anteile müssen noch entwickelt werden. Die Landschaftsverbände befassen sich bereits damit. (S.139) Bremen macht eine Bundesratsinitiative.
  • 1250 Stellen sind keine neuen Stellen, z.T. Demografiegewinne, 500 Berufskollegstellen.
  • Kooperation der verschiedenen Bereiche, z.B. Schule und Gebäudemanagement werden dringend erwartet.
  • Trägerübergreifende Gesamtkonzepte bei der Finanzierung im sozialen Arbeitsmarkt: Die Gestaltung gerät u.U. aus der politischen Steuerung in Verhandlungen zwischen Kassen und Trägern.
  • Inklusion als Querschnittsaufgabe soll durch die Kampagne gestärkt werden. Inklusionsbeiräte auch auf kommunaler Ebene und kommunale Aktionspläne werden angestrebt.
  • Einarbeitung, Stundenreduzierung, Ergotherapeuten? Wie werden Hilfen am Arbeitsmarkt finanziert? Der Nachteilsausgleich soll dafür genutzt werden.
  • Beispiel Bonn: was passiert für Kommunen, die schon weit fortgeschritten sind? Gibt es Differenzierungen? Der Plan bezieht sich vor allem auf die Aufgaben des Landes.
  • Arbeitsgemeinschaften? Integrationsfachdienste Vermittlung in Arbeit? Die Umsetzung muss noch geklärt werden. Das MAIS macht seine eigene Politik. Grüne bemühen sich um größtmögliche Beeinflussung.
  • Leistungszulagen erhöhen den Konkurrenzdruck. wie soll damit im sinne der Inklusion umgegangen werden? – Die Tarifparteien sind gefragt.
  • Differenzierung Hörende, Gehörlose und Schwerhörige? Es bedarf der Programme und Pädagogik für die Differenzierung.
  • Bewusst sind die spezifischen Situationen einzelner Gruppen von Behinderungen nicht angesprochen.

Diskussion:

  • Schulbereich: Städte-und Gemeindebund arbeitet heftig gegen die neuen Gesetze. Das Konnexitätsproblem wird benutzt, um die Inklusion insgesamt zu diskreditieren. Auch in der LAG bestehen Zweifel an einer Umsetzung der Inklusion ohne Zusatzkosten. Außerdem: Die Schließung von Sondereinrichtungen darf nicht sein, ohne dass es in Regeleinrichtungen Konzepte gibt.
  •  
  • Integrationsfirmen und Werkstätten: Die Sinnhaftigkeit der Trennung wird angezweifelt. Der Druck auf behinderte Menschen steigt auch, weil die Rente mit 67 dazu führt, dass viele ihren bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr halten können. .

Markus zur Bundesebene:

  • Angestrebt ist die Aufhebung der institutionellen Trennungen, auch erwerbsfähig/nicht erwerbsfähig. Stattdessen soll individueller Förderbedarf festgestellt und passgenau vermittelt werden.
  • Die Inklusionsdiskussion im Bereich Arbeit ist unterentwickelt. Ein Verzicht auf den Krieg der Kostenträger würde Geld sparen. Bei der Selbstverwaltung ist es schwierig, an die Kostenträger heranzukommen.
  • Bei inklusiver Gesundheitsversorgung braucht es mehr Zeit für Kommunikation. Freie Arztwahl wird für Menschen mit Behinderungen unterlaufen.
  • Der NRW-Plan wäre ein Vorbild für einen vernünftigen Bundesplan.
  • Problematisch auf Bundesebene ist auch die Beteiligung der anderen Ressorts.
  • Kommunen: Die Kommunen mit den größten Finanzproblemen können am wenigsten auf den demografischen Wandel eingehen – Abwärtsspirale.

Diskussion:

  • In Bonn ist der Behindertenbeauftragte die Behindertengemeinschaft Bonn als juristische Person – das könnte Vorbild sein.
  • Mit Assistenz ist auf dem Arbeitsmarkt ist für Behinderte viel mehr möglich.
  • Beratung und Unterstützung wäre wichtig. Beratung ist besonders schwierig, wenn Abhängigkeit von Kostenträgern besteht.
  • Die Qualität der Integrationsfachdienste ist nicht überall passend.
  • Die Inklusion ist eine Mammutaufgabe, die von vielen getragen werden muss, damit das Projekt nicht irgendwann als gescheitert da steht.

3. Gründung einer AG Barrierefrei bzw. LAG Barrierefrei: Am 10.12. findet in der LGS eine entsprechende Versammlung statt. Der LaVo hat eine Arbeitsgruppe für die barrierefreie Ausgestaltung der neuen Geschäftsstelle.

4. Asylbewerberleistungsgesetz und Flüchtlingspolitik NRW (Markus):

Es entsteht eine neue Rassismusdiskussion vor allem in Bezug auf Sinti und Roma. Die LAG will eine gemeinsame Veranstaltung mit LAG Flüchtlingspolitik organisieren. Die Bundestagsfraktion macht einen Antrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Eine gemeinsame Initiative mit der SPD war beabsichtigt, die SPD hat ist abgesprungen.

Votum für Markus

Gebärdensprache von Bundestagsdebatten!

5. Wahl einer/s Delegierten und einer/s Ersatzdelegierten für die BAG Behindertenpolitik

Nach LAG-Statut wählen wir zwei Delegierte.

  1. Delegierte Bewerbung Christine Linnartz: 10 ja, wenige Enthaltungen;

Offener Platz: Bewerbung Axel Langen: 11 ja, wenige Enthaltungen

Ersatz weiblich: Bewerbungen Andrea Piro, Antje Westhus

Andrea Piro:1 Ja-Stimme, Antje Westhus: 10Ja-Stimmen. 2 Enthaltungen.

Ersatz offen: Bewerbungen Patrick Hennings, Andrea Piro

Patrick 8 Ja-Stimmen, Andrea 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

Zählkommission: Angela und Ingrid

Weitere Diskussionspunkte: Sozialer Arbeitsmarkt; Bundestagswahlprogramm, Lotsen werden auf die nächste Sitzung Ende Januar verschoben. Ingrid macht ein Doodle für die Terminplanung. 

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