Antrag zum Thema Inklusion

Auf der kommenden LDK in Emsdetten werden die Delegierten der Grünen in NRW unter anderem über das Thema Inklusion sprechen. Der Landesvorstand und andere werden folgenden Antrag einbringen und zur Abstimmung stellen. Als LAG werden wir schon vorab auf unserer Sitzung am 13.5.2011 darüber diskutieren.

NRW – Ein Land für Alle!

– Grüner Aufbruch für ein inklusives Gemeinwesen –

 

Inklusion ist ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet Wertschätzung von Vielfalt und betrachtet die Unterschiedlichkeit der Menschen als Normalität. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, egal welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, egal welche Fähigkeiten oder Bedarfe sie haben, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Dies entspricht dem erweiterten Gerechtigkeitsbegriff von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der die Sicherung der Selbstbestimmung und das Prinzip des Ausgleichs von Nachteilen statt dem der Fürsorge in den Vordergrund stellt.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Wir wollen eine Gesellschaft, die niemanden aussondert, die Barrieren und Diskriminierungen abbaut, Teilhabe garantiert und die Fähigkeiten jedes und jeder Einzelnen in den Blick nimmt. Und: Niemand darf zurückbleiben, weil sie oder er sich gesellschaftliche Teilhabe aus eigener Kraft nicht leisten kann.

Unter mangelnder Inklusion leiden heute vor allem Menschen mit Behinderungen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN stehen seit jeher für das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir sehen uns in der Tradition der Menschen mit Behinderung, die seit den 1970er Jahren in der von ihnen selbst so genannten „Krüppelbewegung“ für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu kämpfen begannen. Mit den Protesten gegen das UNO-Jahr der Behinderten 1981, mit denen auf die ausgrenzenden Fürsorgestrukturen und das diskriminierende Menschenbild gegenüber Menschen mit Behinderungen hingewiesen wurde, erreichte die Bewegung einen ersten öffentlichen Höhepunkt. Ihr Wahlspruch, der damals wie heute Gültigkeit hat, lautete: „Der Mensch ist nicht behindert, er wird behindert!“

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion. Gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit oder ohne Behinderung werden mit dieser ersten großen Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts konkretisiert und mit Nachdruck von der Staatengemeinschaft eingefordert. Mit der Ratifizierung der Konvention sind die Staaten und ihre Institutionen sowie die gesellschaftlichen AkteurInnen und Kräfte in der Pflicht, den Gestaltungs- und Handlungsraum der Menschen mit und ohne Behinderungen zu garantieren und durch aktives Handeln möglich zu machen. Hierzu gehören:

 

  • die Sicherung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe,
  • die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,
  • die Möglichkeit aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und über Programme mitzuwirken, insbesondere wenn diese sie unmittelbar betreffen.

 

Die UN-Konvention fordert die Akzeptanz jeglicher Behinderung als Bestandteil menschlichen Lebens. Damit verbunden ist auch die Forderung an Staat und Gesellschaft, Anderssein nicht zu diskriminieren, sondern Teilhabe für Alle zu sichern. Durch Art. 6 der Behindertenrechtskonvention erkennen die Vertragsstaaten auch die Tatsache an, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen regelmäßig mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund werden sowohl Antidiskriminierungsmaßnahmen als auch spezifische Fördermaßnahmen zugunsten von Frauen mit Behinderungen als Verpflichtung formuliert.

 

Mit dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und den Vorarbeiten zum Antidiskriminierungsgesetz haben GRÜNE zu rot-grünen Regierungszeiten bereits einen Paradigmenwechsel eingeleitet und wichtige Schritte initiiert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und uns aktiv für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen.

 

Von der Integration zum inklusiven Gemeinwesen

Inklusion bedeutet volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen von Anfang an. Bei der Integration steht noch im Vordergrund, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen für Menschen ohne Behinderungen zu integrieren. Bei der Inklusion geht es jedoch darum, die gesellschaftlichen Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von Anfang an Rechnung tragen und diese somit allen Menschen – auch Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf – gleichermaßen zugänglich sind. Dies betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens: angefangen vom Besuch der gemeinsamen Kindertagesstätte (KiTa), einer gemeinsamen Schule, der Information und Kommunikation bis hin zum Wohnen, Arbeiten und der Freizeitgestaltung und Selbstbestimmung bis ins hohe Alter.

 

Das geltende Recht im Lichte der UN-Konvention reformieren

 

Auch wenn in der deutschen Gesetzgebung mit dem SGB IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz erste Schritte zu einem teilhabeorientierten Verständnis von Behindertenpolitik gemacht wurden, werden in der Sozialgesetzgebung nach wie vor unterschiedliche Behinderungsbegriffe angewandt. Auch erfahren Menschen mit Behinderung immer wieder, wie sehr im Alltag Rechtslage und die tatsächliche Umsetzung des Rechts auseinanderklaffen.

 

Viele Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf benötigen Leistungen der Eingliederungshilfe und damit nach geltendem Recht Sozialhilfe. Oft führt dies zu einer mehrfachen Diskriminierung. Der Kostenvorbehalt im Sozialhilferecht führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen nicht selbst über ihren Wohn- und Lebensort bestimmen können. Völlig inakzeptabel ist die Situation, dass Menschen wegen ihrer Behinderung zu SozialhilfeempfängerInnen werden, um die notwendigen Unterstützungsleistungen zu erhalten.

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW fordern ein Leistungsrecht zur Sicherung der Inklusion der Menschen mit Behinderungen, das aus der Sozialhilfe herausgelöst wird und den Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention zu Grunde legt.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

 

Die Finanzierung der Entwicklung des inklusiven Gemeinwesens kann und darf nicht allein Aufgabe und Pflichtleistung der Kommunen sein – auch wenn viele der zu ergreifenden Maßnahmen im kommunalen Bereich durchgeführt werden. Wir wollen eine gemeinsame Verantwortung der staatlichen Institutionen in Bund, Ländern und Gemeinden. Dabei geht es nicht immer darum, zusätzliche Leistungen zu schaffen und zu finanzieren. Oftmals geht auch bei den Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen schlicht um einen Paradigmenwechsel: Alte Strukturen können und müssen aufgegeben und durch neue, inklusive Formen ersetzt werden. Daher ist es oft ein Ablenkungsmanöver, wenn Bemühungen zur Inklusion unter Kostengesichtspunkten generell abgelehnt werden. Klug organisiert muss Inklusion nicht teurer sein als Sonderwege und Sondereinrichtungen. Grundsätzlich gilt: Inklusion kann sich nur als gesamtgesellschaftlicher Weg entwickeln, deshalb braucht es neben der staatlichen Verantwortung vor allem auch die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Hier gibt es leider immer wieder Befürchtungen und Widerstände. Deswegen braucht der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft Zeit und Überzeugungskraft. Alle gesellschaftlichen Kräfte wie zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die Gewerkschaften und Unternehmerverbände sind gefordert. Wir GRÜNE wollen die Umsetzung der UN-Konvention nicht länger auf die lange Bank schieben und die beschriebenen Ziele aktiv und zügig angehen. Die Umsetzung der Forderungen der UN-Konvention stellt Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen.

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW fordern, dass Menschen mit Behinderungen

 

  • den eigenen Lebensort und die eigene Lebensweise frei wählen und selbstbestimmt leben können,
  • ein Lebensstandard ermöglicht wird, der ihnen ein selbstbestimmtes Leben und die volle gesellschaftliche Partizipation sichert,
  • gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt sowie die vollen Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben,
  • eine Schulbildung im Regelschulsystem ermöglicht und ein inklusives Bildungssystem realisiert wird, das alle Kinder unabhängig von ihren Fähigkeiten fördert,
  • umfassende Maßnahmen gegen die doppelte Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zuteil werden.

Grünes Ziel: Das Inklusive Gemeinwesen

 

Unser Ziel ist das Inklusive Gemeinwesen, bei dem die Kommunen, Stadtteile und Quartiere so gestaltet sind, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderungen – gleichberechtigt im Quartier leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die AkteurInnen in den Planungsbereichen wie Wohn- und Quartiersplanung, Verkehrs- und Stadtplanung, Sozial-, Jugendhilfe- und Gesundheitsplanung müssen inklusiv denken und handeln. Vor allem setzt das inklusive Gemeinwesen auf Veränderungen in der Haltung der Menschen zueinander, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalität werden lassen. Das Thema Inklusion muss deshalb eine Querschnittsaufgabe im Land wie auch in den Kommunen werden und entsprechend dem „disability mainstreaming“ zu einem festen Bestandteil der Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen werden.

 

Wir wollen die schnellstmögliche und umfassende Umsetzung der UN-Konvention und treten dafür ein, dass dazu in NRW auf Landesebene und in den Kommunen wie auch im Bund Aktionspläne unter aktiver Beteiligung der Menschen mit Behinderungen aufgestellt werden. Hierbei müssen auch die Landschaftsverbände einbezogen werden, die in NRW als regionale Kommunalverbände wichtige gesetzliche Aufgaben zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen übernehmen.

 

Die Wohnungspolitik, die Ausrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Ausgestaltung der Wohnquartiere und Sozialräume obliegen insbesondere der kommunalen Politik. Die Landschaftsverbände sind für die Finanzierung sozialer Leistungen insbesondere zur Sicherung des Wohnens und der gesellschaftlichen Teilhabe zuständig. Eine inklusive Sozialplanung der Kommunen mit Unterstützung der Landschaftsverbände ist daher zwingend notwendig.

Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen schaffen

Uns geht es um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bezieht sich nicht ausschließlich auf die baulichen Aspekte, sondern auch auf die Nutzbarkeit von öffentlichen Einrichtungen, der Infrastruktur und auch der Kommunikation für alle Menschen mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung. Dazu gehören z.B. auch die verständliche Gestaltung und die Zugänglichkeit von Informationen in den öffentlichen Einrichtungen wie Behörden und Medien.

Alle Lebensbereiche in unserer Gesellschaft müssen schrittweise barrierefrei werden. Öffentliche Gebäude können so zu wirklichen Lebens-, Lern- und Bildungsorten werden. Barrierefreiheit erhöht auch den Nutzungsgrad dieser Gebäude. Damit können sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln und attraktiv für alle Menschen im Wohnquartier werden.

Die Erfahrungen haben bisher allerdings gezeigt, dass Instrumente wie freiwillige Zielvereinbarungen zwischen den Organisationen der Menschen mit Behinderungen, öffentlichen Trägern und Kommunen alleine nicht ausreichen, um Barrierefreiheit flächendeckend zu erreichen. Zielvereinbarungen werden eher selten geschlossen und ihnen fehlt eine rechtliche Verbindlichkeit. Um alle öffentlichen Anlagen und Einrichtungen barrierefrei zu machen, müssen daher die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes und der Landesbauordnung angepasst werden.

Zur Barrierefreiheit gehört auch ein leichterer Zugang zu Angeboten für Gehörlose durch DolmetscherInnen und Gebärdensprache oder Untertitel im Fernsehen, kontrastreiche Gestaltungen für Sehbehinderte u.v.m. Wir wollen Untertitel und GebärdendolmetscherInnen in den in NRW produzierten Fernsehbeiträgen, um gehörlosen und schwerhörigen Menschen die gleichberechtigte Nutzung der Programme zu ermöglichen. Die Vermittlung eines realitätsnahen und respektvollen Bildes von Menschen mit Behinderung in den Medien ist notwendig. Die Massenmedien (einschließlich der Internetanbieter) sind aufgefordert, ihre Dienstleistungen für alle Menschen mit Behinderung zugänglich zu gestalten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Dafür werden wir uns insbesondere gegenüber dem WDR und anderen in NRW ansässigen Sendern einsetzen.

Alle wichtigen Informationen, ob Gebrauchsanweisung, Beipackzettel und Gesundheitsinformation, Behördenformular oder politische Information müssen in leichter Sprache verfügbar sein. Wir unterstützen daher den Aufbau von Büros für leichte Sprache, wo Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen an der Erstellung solcher Texte beteiligt werden.

Auf den Anfang kommt es an! – Inklusion beginnt im Kindesalter

Eine inklusive Gesellschaft stellt die Weichen für ein förderndes Umfeld für Kinder mit und ohne Behinderungen und ihrer Familien und verhindert damit Ausgrenzung von Anfang an.

 

Kinder mit und ohne Behinderung profitieren gleichermaßen von einer gemeinsamen Bildung, Betreuung und Erziehung. Der Elementarbereich als erste Stufe des Bildungswesens hat dabei eine wichtige Funktion und Aufgabe. Die gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung soll die Regel sein. Frühe Bildung ist elementar für das ganze Leben. Gerade in diesen Jahren lernen Kinder miteinander, dass es normal ist, verschieden zu sein. Inklusive Einrichtungen fördern nicht nur die Entwicklung sozialer Kompetenzen der Kinder mit und ohne Behinderung, sondern auch mit Blick auf die kognitive und motorische Entwicklung profitieren alle Kinder.

 

Der Elementarbereich mit seinen integrativen Angeboten ist im Vergleich zu den Angeboten der anderen Altersstufen für Kinder mit Behinderung bislang auch in NRW am weitesten entwickelt, decken aber den vorhandenen Bedarf noch nicht ab.

 

Wichtig ist uns GRÜNEN, dass Beratungsangebote für Familien mit Kindern mit Behinderungen aufgebaut und erweitert werden. Diese sollen Familien im Lebensverlauf beraten und begleiten. Damit sie einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten können, sind sie inklusiver Bestandteil des Beratungsangebotes für Familien im Quartier und im Sozialraum. Den Betroffenen soll die Fülle der Möglichkeiten an Beratung, Förderung, Therapie, Pflege und finanziellen Unterstützungen aufgezeigt, ein individueller Teilhabeplan soll erstellt und durch die Beratungsstelle begleitet werden. Elternvertretungen müssen in die Beratungsangebote einbezogen werden. Träger der Hilfeangebote und Institutionen müssen im Sinne einer kontinuierlichen und ganzheitlichen Begleitung von Kindern mit Behinderung und ihren Familien zusammenarbeiten.

 

Wir brauchen ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder mit Behinderung in integrativen Kindertagesstätten, also für etwa 5 % eines Jahrgangs bei über Dreijährigen und 1 % eines Jahrgangs für Kinder mit Behinderung unter drei Jahren. Im Rahmen der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-Revision) muss der Personalschlüssel für inklusive Gruppen verbessert werden. Die heilpädagogischen Kindertagesstätten werden sukzessive in inklusive Einrichtungen umgewandelt im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung und unter Wahrung der Trägervielfalt in den Kommunen und Kreisen. Dort, wo inklusive Gruppen nicht angeboten werden, muss die Inklusion einzelner Kinder verbunden mit sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden.

 

Für einen gelingenden Übergang zwischen Elementarbereich und Primarbereich ist die Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschulen, insbesondere zwischen inklusiven KiTas und inklusiven Grundschulen, Voraussetzung. Dazu gehört die frühzeitige und umfassende Information und Beratung der Eltern über schulische Möglichkeiten für ihre Kinder in Zusammenarbeit von Beratungsstellen, KiTas, Grundschulen und Elternverbänden.

 

Auf Bundesebene setzen wir Grüne uns für eine Überprüfung und Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilferechts ein. So gibt es derzeit Regelungen, die vor allem im KiTa-Bereich nahe legen, dass eine gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vom Grad der Behinderung und von der Ausstattung der Einrichtungen abhängig gemacht wird. Das wollen wir ändern. Wir regen zudem die Bildung trägerübergreifender Arbeitskreise der Fachkräfte zum Austausch der aktuellen Erfahrungen bei der Umsetzung der inklusiven Erziehung, Bildung und Betreuung an.

 

Das Recht auf inklusive Bildung in der Schule umsetzen

Die Schule gehört zu den Bereichen, die besondere Anstrengungen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erfordern. Seit einigen Jahren hat die Grüne Fraktion im Landtag NRW daran gearbeitet, im Landtag einen möglichst breit getragenen Beschluss zu erwirken. Im Dezember 2010 wurde dieses wichtige Etappenziel endlich erreicht. Mit dem einstimmigen Landtagsbeschluss wurde unmissverständlich klargestellt: Es geht „nur“ noch um das Wie, nicht mehr um das Ob der Umsetzung der UN-Konvention in der Schule.

Konsequent formuliert der Landtagsbeschluss die Notwendigkeit des Übergangs zu „einem inklusiven Bildungssystem des gemeinsamen Lernens bis zum Ende der Pflichtschulzeit“. Ein solches Bildungssystem sortiert Kinder gar nicht erst aus, sondern richtet seine Strukturen, seine didaktische und methodische Arbeit auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler aus. Der Inklusionsprozess geht damit alle Schulen und Schulformen an und ist auch nicht auf die Frage von Behinderung oder Nichtbehinderung begrenzt. Es war zudem überfällig, dass die Leistungsfähigkeit des Gemeinsamen Unterrichts, in dem Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Abschlüsse anstreben und erreichen können, endlich nicht mehr in Frage gestellt wird.

Wir GRÜNE bekräftigen: Jedes Kind hat das Recht auf Inklusion. Dieser Rechtsanspruch wird mit einer Schulgesetznovelle in NRW verankert, die wir noch in diesem Jahr auf den Weg bringen werden. Um die Umsetzung erfolgreich zu steuern und zu begleiten, wollen wir einen flächendeckenden auch kommunal verankerten Prozess initiieren. Es sind längst nicht alle in den Schulen und für die Schulen Verantwortlichen auf die Umsetzung der UN-Konvention eingestellt und schon gar nicht vorbereitet. Die Haltungen und Einstellungen zum Umgang mit der Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler müssen sich verändern. Dazu gehört es, die Verunsicherungen und Befürchtungen ernst zu nehmen, die bei vielen Lehrkräften und auch Eltern noch vorhanden sind. Schule ist eine lernende Organisation, die auf dem Weg zur lnklusion Unterstützung braucht. Wir ermöglichen daher u.a. zusätzliche Zeit zur Fortbildung. Die Demografieeffekte im Schulbereich helfen dabei, konsequent und verlässlich die Rahmenbedingungen zu verbessern und den Umgang mit Verschiedenheit als Leitgedanke in Aus- und Fortbildung und schulischer Praxis zu verankern. Außerdem muss durch eine Beseitigung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich die Bundesebene wieder stärker Verantwortung für die Bildungsfinanzierung übernehmen.
Wir haben in NRW viele Beispiele, wo der Gemeinsame Unterricht hervorragend gelingt. In Netzwerken können die Schulen untereinander
und voneinander lernen. In den kommunalen und regionalen Bildungsbüros muss das Thema lnklusion prioritär behandelt und in regionale lnklusionspläne unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gefasst werden. Damit der Paradigmenwechsel gelingt, brauchen wir viele Botschafterinnen und Botschafter für Inklusion. NRW braucht eine breite und nachhaltige Informationskampagne zur schulischen Inklusion sowie das beherzte und unmissverständliche Eintreten für inklusive Bildung.

 

Wir wollen einen verbindlichen Inklusionsplan für den Bildungsbereich aufstellen. Schulen, die inklusiv arbeiten, müssen wir in Ausbau und Ausstattung zunehmend barrierefrei gestalten. Auch wenn nicht jede Schule einer Kommune sofort inklusiv arbeiten kann, so soll aber allen Kindern mit Behinderung in einem Sozialraum eine inklusive Beschulung ermöglicht werden. SonderpädagogInnen haben ihren festen Platz in den allgemeinen Schulen. Zu den multiprofessionellen Teams gehören neben den SonderpädagogInnen und ErzieherInnen ebenso Integrationsassistenzen. Kompetenzzentren entwickeln sich zu Beratungszentren und werden in den lokalen Inklusionsprozess eingebunden.

 

Inklusion ist Menschenrecht und völkerrechtliche Verpflichtung. Deshalb wirkt Grüne Schulpolitik in der Kultusministerkonferenz weiterhin an einer bundesweiten stringenten Umsetzung der inklusiven Bildung mit und wendet sich gegen Versuche, die Verpflichtung zur Inklusion durch Sonderwege zu verwässern und ins Belieben der Bundesländer zu stellen.

 

In NRW haben wir seit der Übernahme von Regierungsverantwortung erste Schritte auf dem Weg zum inklusiven Schulwesen getan:
Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass schon jetzt dem Wunsch von Eltern nach gemeinsamem Lernen in deutlich höherem Maße nachgekommen werden kann, als das in den zurückliegenden Jahren der Fall war – durch deutliche Verbesserung der personellen Voraussetzungen einerseits und durch Klarstellungen hinsichtlich der Aufgaben von Schulaufsicht und Schulträgern anderseits.

Selbstbestimmung statt Bevormundung beim Wohnen und Leben

Das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Wahl des Wohnortes und der Lebensform muss in NRW Wirklichkeit werden. Dies muss für alle Menschen mit Behinderungen gelten, auch für diejenigen mit hohem und umfassendem Unterstützungsbedarf, denn der Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe ist unteilbar.

Derzeit wird das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vielfältig eingeschränkt. Dabei geht es nicht nur darum, dass es zu wenig barrierefreien Wohnraum gibt. Unterstützungsleistungen zum Wohnen sind immer noch Leistungen der Sozialhilfe. Damit kann der Sozialhilfeträger bei der Entscheidung über die Finanzierung von notwendigen Unterstützungsleistungen einen Kostenvorbehalt geltend machen. Im Ergebnis ist es damit rechtmäßig, dass Menschen gegen ihren Willen in einer Heimeinrichtung leben oder daran gehindert sind, diese zu verlassen. Wir GRÜNE fordern, dass im Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen der Kostenvorbehalt des Sozialhilferechts gestrichen wird.

In NRW konnte durch die Schaffung einer einheitlichen Finanzierungszuständigkeit für die Unterstützungsleistungen zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden bereits in den letzten Jahren der weitere Anstieg stationärer Wohnheimplätze begrenzt und flächendeckend ambulante Unterstützungsangebote ausgebaut werden. Die Landschaftsverbände haben den Ausbau selbständiger Wohnformen aktiv gefördert. Diese Entwicklung hin zum selbständigen Wohnen wollen wir verstetigen. Dies muss auch Menschen mit zeitintensivem Unterstützungsbedarf einschließen. Entsprechend ausgebaut werden müssen Angebote des ambulant betreuten Wohnens mit Versorgungssicherheit, Quartiersstützpunkte, Tages- und Begegnungsangebote, Beratung (Peer Counseling) sowie Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Wir erwarten, dass Kommunen, Landschaftsverbände, die Leistungsanbieter und die Wohlfahrtsverbände sich in diesem Sinne aktiv in die Gestaltung des inklusiven Gemeinwesens einbringen. Die Landesregierung soll diese Umsteuerung aktiv unterstützen.

Das Recht auf berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verwirklichen

Die Chancen auf berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen deutlich verbessert werden, damit die Anforderungen der UN-Konvention und das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben umgesetzt werden können.

Alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung – sollen selbst entscheiden können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Ziel muss sein, einen möglichst differenzierten und durchlässigen Arbeitsmarkt zu schaffen mit Beschäftigungsverhältnissen, die von niedrigschwelliger Beschäftigung in Form von Zuverdienstmöglichkeiten bis hin zur Vollzeittätigkeit reichen. Notwendig sind bei andauerndem Unterstützungsbedarf sowie bei besonderen Einschränkungen dauerhafte Lohnkostenzuschüsse und individuelle Begleitung und Förderung für unterstützte Beschäftigungsverhältnisse.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erfordert, dass sowohl im Bereich der beruflichen Rehabilitation als auch bei der Schaffung behinderungsgerechter Arbeitsplätze auf das individuelle Leistungsvermögen eingegangen wird. Hierzu sind Integrationsprojekte als Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes ganz besonders geeignet. Deshalb soll der Aufbau, Ausbau und die Konsolidierung von Integrationsprojekten fortgesetzt werden mit dem Ziel, dass neue Integrationsprojekte entstehen und insgesamt deren wirtschaftliche Tragfähigkeit verbessert wird. Für Menschen mit Schwerbehinderung werden hierüber neue Perspektiven auf Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet.

In Nordrhein-Westfalen müssen UnternehmerInnen, die Integrationsunternehmen gründen oder bestehende Firmen erweitern wollen, gestärkt werden. Die Landesregierung soll, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der NRW-Bank, gemeinsam mit den Landschaftsverbänden hierzu ein Förderprogramm entwickeln, mit dem Integrationsunternehmen auch als Alternative zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Um Menschen mit Behinderungen umfangreicher als bisher die Möglichkeit zu eröffnen, sich selbständig zu machen, muss es eine eigenständige Regelfinanzierung für Existenzgründungsberatungen für Menschen mit Behinderungen geben.

Auch für den geschützten Arbeitsmarkt in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gelten die Forderungen der UN-Konvention mit dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Wunsch- und Wahlrecht, z.B. dem Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Wir fordern die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Menschen mit Behinderung in den Werkstätten.

Menschen mit Behinderung sollen die gesetzlichen Möglichkeiten des leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets besser nutzen können, um selbstbestimmt Alternativen zu den vorhandenen Unterstützungsangeboten in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Pflege wählen und nutzen zu können. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des trägerübergreifenden persönlichen Budgets müssen im Interesse der Menschen mit Behinderungen auch im Bereich Arbeit und Pflege genutzt werden können. Eine unabhängige und qualifizierte Beratung ist unbedingt erforderlich.

Wir GRÜNE sehen in der Ermöglichung eines persönlichen Budgets für die berufliche Teilhabe einen wichtigen Schritt hin zur Ermöglichung von Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt. In Anlehnung an das rheinland-pfälzische „Budget für Arbeit“ sollen Werkstattbeschäftigte die Mittel der Sozialhilfe, die für sie in den Werkstätten aufgewandt werden, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mitnehmen können.

Der doppelten Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen entgegenwirken

Die UN-Behindertenrechtskonvention greift die Geschlechterperspektive umfassend bei allen Themen auf. Die mehrfache Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen findet in vielen Lebensbereichen statt. Hierzu gehört auch der Arbeitsmarkt, der in vielen Bereichen nicht auf die Bedarfe und Lebenssituationen von Frauen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Deshalb müssen u.a. die Qualifizierungsangebote und Ausbildungsberufe für junge Frauen mit Behinderungen erweitert werden, um bereits die strukturelle Benachteiligung aufzubrechen. Geeignete Ausbildungsangebote müssen in für junge Frauen mit Behinderungen attraktiven und zugleich zukunftsträchtigen Berufen entwickelt werden. Sie müssen zugleich auch tatsächliche und nachhaltige Chancen auf Beschäftigung und eigenständige Existenzsicherung bieten. Zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten müssen frauengerechte Rahmenbedingungen in Ausbildungsstätten und für schwangere junge Frauen und Mütter mit Behinderungen Teilzeitausbildungen geschaffen werden.

Selbstbestimmung im Alter

Alte Menschen haben das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Viele körperliche oder geistige Behinderungen entstehen im Alter. Die gesellschaftliche Absicherung dieses Rechtes muss auf die Lebensbedingungen und Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sein – nicht umgekehrt. Grundlegend für selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe und Altern in Würde ist der Zugang zu gesellschaftlicher Infrastruktur. Dazu gehören eine existenzsichernde Grundsicherung und notwendige pflegerische Leistungen und Hilfen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

Eine kultursensible Altenhilfe und interkulturelle Öffnung der Dienste ist erforderlich. Dazu gehört auch der Zugang zu gesellschaftlichen Kontakten, Kultur und Wissen. Lebensbegleitendes Lernen, der Austausch von Erfahrungen und Wissen zwischen den Generationen ist ein wichtiger Faktor im Inklusionsprofil Älterer. Digitale Medien zum Beispiel können für alte Menschen das Tor zur Welt sein.

 

Vielfach unzureichend ist die soziale Absicherung von alten Menschen mit Behinderung. Dieses Problem muss bereits in der arbeitsmarkt-aktiven Phase durch eine Verbesserung des ArbeitnehmerInnenstatus’ behoben werden.

 

Selbstbestimmt Leben im Alter heißt auch, in selbst gewählter Umgebung zu wohnen. Dabei muss die notwendige Unterstützung gewährleistet sein, um der Gefahr von Vereinsamung und Verwahrlosung zu entgehen. Generationenübergreifendes Wohnen, Nachbarschaftsprojekte und Quartiersstützpunkte sind in diesem Zusammenhang wichtige Hilfen. Schließlich unterstützen wir GRÜNE ausdrücklich die ambulante Hospizbewegung, die auch das Sterben in gewohnter Umgebung ermöglicht.

Für ein neues Leistungsgesetz

Das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erfordert eine Neuausrichtung des Leistungsrechtes, welches die Menschenrechte und die uneingeschränkte Teilhabe sichert. Unterstützungsleistungen müssen einkommens- und vermögensunabhängig zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen einer Behinderung zu SozialhilfeempfängerInnen, arm und somit ausgegrenzt werden, nur weil sie Hilfen zur Teilhabe benötigen. Ein eigenständiges Bundes-Leistungsgesetz ist notwendig, es soll das derzeit zersplitterte Leistungsrecht zu überwinden.

Hierzu gehört auch, dass die Teilhabeleistungen so zu organisieren sind, dass die Menschen so weit wie möglich selbst bestimmen können, welche Leistungen und Dienste sie in Anspruch nehmen möchten. Die Landesregierung wird gebeten, sich in den Verhandlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein solches einheitliches Leistungsrecht einzusetzen. Nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ soll die Landesregierung in den Verhandlungen die Betroffenen und ihre Selbsthilfeverbände einbeziehen. Eine Neuordnung der Eingliederungshilfe, die das Fürsorgerecht der Sozialhilfe nicht überwindet und das dem Sozialhilfeträger die alleinige Steuerungshoheit zuschreibt, lehnen wir ab.

„Nicht über uns ohne uns!“ – Beteiligungsrechte konsequent ausbauen

Der Grundsatz „Nicht über uns ohne uns!“ ist ein Grundprinzip der Behindertenrechtskonvention. Das Fachwissen der ExpertInnen in eigener Sache ist für die Aufstellung und Gestaltung der Aktionspläne und Maßnahmen unverzichtbar. Nicht nur bei der Erarbeitung des Aktionsplans selbst sind die Betroffenen und ihre Organisationen von Beginn an gleichberechtigt in die Verhandlungen einzubeziehen, sondern auch bei allen weiteren Planungen zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft. Eine entsprechende Verpflichtung ist im Inklusionsplan des Landes zu verankern.

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW werden sich auf allen Ebenen und in enger Kooperation mit den AkteuerInnen der Zivilgesellschaft für ein inklusives Gemeinwesen im Sinne der beschriebenen Ziele einsetzen. Wir wissen, dass dieser Prozess Zeit und viele Anstrengungen erfordert. Umso wichtiger ist es, ihn aktiv und mit aller Kraft anzugehen. NRW ist ein Land für Alle!

 

AntragstellerInnen:

 

Landesvorstand

Sylvia Löhrmann MdL (KV Solingen)

Sigrid Beer MdL (KV Paderborn)

Andrea Asch MdL (KV Köln)

Markus Kurth MdB (KV Dortmund)

Katja Dörner MdB (KV Bonn)

Martina Hoffmann-Badache (KV Solingen)

Karen Haltaufderheide (KV Ennepe-Ruhr)

Karin Schmitt-Promny (KV Aachen)

Harald Wölter (KV Münster)

 

 

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